Informationsrecht
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Als Informationsrecht werden bezeichnet:
- das Grundrecht, sich informieren zu können bzw. das Recht, Auskunft über bestimmte Vorgänge von öffentlichen Stellen verlangen zu können, siehe Informationsfreiheit bzw. Rezipientenfreiheit
- allgemein das Recht, Einblick in Unterlagen (Akteneinsicht) oder Auskünfte von einer öffentlichen Stelle oder von einem anderen verlangen zu können, insbesondere in einem Verwaltungsverfahren oder in einem Prozess
- das Recht von Journalisten auf Auskunft gegenüber Behörden nach dem Presserecht
- das Recht einer Behörde auf Auskunft gegenüber dem Bürger, beispielsweise im Steuerverfahren oder im Umweltrecht
- im Arbeitsrecht das Informationsrecht des Betriebsrats auf Unterrichtung durch den Arbeitgeber
- eine andere Bezeichnung für das Rechtsgebiet des IT-Rechts, dem Recht der Informationstechnologien
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