Innovationspartnerschaft
aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Die Innovationspartnerschaft ist im europäischen Vergaberecht eine besondere Form des Vergabeverfahrens, spezifisches Beschaffungsverfahren mit dem Ziel der Entwicklung eines innovativen Produkts oder einer innovativen Leistung und dem anschließenden Erwerb der daraus hervorgehenden Leistungen. Durch das besondere europäische Vergaberecht für die Mitgliedsstaaten wirkt das Rechtsinstitut auch in deren Vergaberechtsordnungen.
Merkmal des Verfahrens ist eine jeweilige Zweistufigkeit von Vergabeverfahren und des anschließenden Vertragsmodells.[1]
Literatur
- Elisabeth Badenhausen-Fähnle: Die neue Vergabeart der Innovationspartnerschaft – Fünftes Rad am Wagen?. In: VergabeR 2015, S. 743 ff.
- Moritz Püstow, Johannes Meiners: Die Innovationspartnerschaft – Mehr Rechtssicherheit für ein innovatives Vertragsmodell. In: NZBau 2016, S. 406–412
- Annette Rosenkötter: Die Innovationspartnerschaft. In: VergabeR 2016, S. 196 ff.
Einzelnachweise
- ↑ Moritz Püstow, Johannes Meiners: Die Innovationspartnerschaft – Mehr Rechtssicherheit für ein innovatives Vertragsmodell. In: NZBau. 2016, S. 406–412, 407.