International Certificate of Competence

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International Certificate of Competence, ausgestellt in Österreich

Das International Certificate of Competence (ICC), richtig: International Certificate for Operators of Pleasure Craft (ICC) ist ein internationales Befähigungszertifikat für Sportbootführer.

Es fällt unter die Resolution Nr. 40 der Arbeitsgruppe Binnenschifffahrt für die Wirtschaftskommission Europa der Vereinten Nationen.[1] Ziel der Einführung des ICC war es, Inhabern von nationalen Sportbootführerscheinen zu erleichtern, ihre Kompetenz international einfach nachzuweisen.[2] Die Ausweise werden von den einzelnen Staaten nach deren eigenen Regeln ausgestellt. Die Resolution gibt jedoch Mindestvorgaben vor, die ein Kandidat erfüllen muss, um einen entsprechenden Ausweis zu beantragen. Die Kandidaten müssen sich einer Prüfung unterziehen, in der Kenntnisse in Schiffsführung, Seerecht, Seeverkehrsrecht, Navigation, Meteorologie und Notsituationen abgefragt werden. Dies ist in der Regel in einer praktischen und einer theoretischen Prüfung nachzuweisen.

ICC international

Die folgenden UNECE-Mitgliedsstaaten haben bis heute die Resolution Nr. 40 unterzeichnet und erkennen offiziell das ICC als Befähigungsnachweis zum Führen von Sportbooten auf Binnen- oder Küstengewässern an:

  • Belgien[3]
  • Bulgarien
  • Deutschland
  • Finnland
  • Frankreich[4]
  • Irland
  • Italien
  • Kroatien
  • Litauen
  • Luxemburg
  • Niederlande
  • Österreich
  • Polen
  • Rumänien
  • Schweiz[5]
  • Serbien
  • Slowakei
  • Tschechische Republik
  • Ungarn
  • Vereinigtes Königreich,
  • Weißrussland.

Deutschland

Sportbootführerschein Rückseite mit Bescheinigung als International Certificate of Competenc

Das ICC ist in Deutschland in folgenden amtlichen Sportbootführerscheinen und Sportschifferscheinen enthalten:

Schweiz

In der Schweiz gibt es zwei Varianten einen ICC zu erwerben:

  1. Es wird auf Grundlage des Binnenausweises vom Schifffahrts- oder Strassenverkehrsamt des Wohnkantons ausgestellt, ist jedoch gemäss Art. 90 der Binnenschifffahrts-Verordnung nur für Binnengewässer gültig und nicht für die Küstenfahrt.[6] Der Eintrag „C“ (Küstengewässer) kann vorgenommen werden, wenn der Antragsteller einen Schweizer Hochseeausweis nach der Verordnung vom 20. Dezember 2006 über den schweizerischen Fähigkeitsausweis zum Führen von Jachten zur See (Hochseeausweis-Verordnung, SR 747.321.71) vorweisen kann.
  2. Das ICC ist im Hochseeausweis (HSA) enthalten. Dieser ist vom Schweizerischen Seeschifffahrtsamt in Basel autorisiert, wird jedoch von den von ihm beauftragten Prüfungsstellen ausgestellt.[7] Das Schweizerische Seeschiffahrtsamt SSA beaufsichtigt die Prüfungsstellen, die mit der Prüfungsabnahme und der Ausstellung des schweizerischen Fähigkeitsausweises zum Führen von Jachten zur See (Hochseeausweis) betraut ist. Seit 2007 geben die beiden Prüfungsstellen (SYA und CCS) einen einheitlichen, international anerkannten schweizerischen Fähigkeitsausweis im Kreditkartenformat ab. Der Schweizer Hochseeausweis berechtigt zur weltweiten Fahrt und entspricht in diesem Sinne in etwa dem Deutschen Sporthochseeschifferschein (SHS).

Siehe auch

Einzelnachweise

  1. ECE/TRANS/SC.3/147/Rev.1: International Certificate for Operators of Pleasure CraftResolution No. 40 (englisch, PDF) UNITED NATIONS. Abgerufen am 15. Mai 2019.
  2. Informationen zum ICC der Royal Yachting Association (RYA)
  3. Informationen für Sportbootfahrer in Belgien@1@2Vorlage:Toter Link/www.scheepvaartbegeleiding.be (Seite nicht mehr abrufbar, Suche in Webarchiven Info: Der Link wurde automatisch als defekt markiert. Bitte prüfe den Link gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis. (PDF; 1,4 MB)
  4. Informationen zum ICC in Frankreich
  5. Informationen zum ICC in der Schweiz
  6. Verordnung über die Schifffahrt auf schweizerischen Gewässern. Schweizerische Eidgenossenschaft, 15. Februar 2014, abgerufen am 18. Dezember 2015.
  7. Schweizerisches Seeschifffahrtsamt SSA. Schweizer Eidgenossenschaft, abgerufen am 18. Dezember 2015.