Internationales Familienrechtsverfahrensgesetz

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Basisdaten
Titel: Gesetz zur Aus- und Durchführung bestimmter Rechtsinstrumente auf dem Gebiet des internationalen Familienrechts
Kurztitel: Internationales Familienrechtsverfahrensgesetz
Abkürzung: IntFamRVG
Art: Bundesgesetz
Geltungsbereich: Bundesrepublik Deutschland
Rechtsmaterie: Zwischenstaatliche Rechtshilfe
Fundstellennachweis: 319-109
Erlassen am: 26. Januar 2005
(BGBl. I S. 162)
Inkrafttreten am: überw. 1. März 2005
Letzte Änderung durch: Art. 1 G vom 10. August 2021
(BGBl. I S. 3424)
Inkrafttreten der
letzten Änderung:
überw. 1. August 2022
(Art. 10 G vom 10. August 2021)
GESTA: C221
Weblink: Gesetzestext
Bitte den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung beachten.

Das Internationale Familienrechtsverfahrensgesetz (IntFamRVG) ist ein deutsches Gesetz im Bereich des internationalen Familienrechts.

In Deutschland wurde das Gesetz als Artikel 1 des Gesetzes vom 26. Januar 2005 (BGBl. I S. 162) vom Bundestag mit Zustimmung des Bundesrates verkündet. Es trat gemäß Art. 3 Satz 2 dieses Gesetzes mit Wirkung vom 1. März 2005 in Kraft. Abweichend hiervon traten § 12 Absätze 3 und § 47 Absatz 2 am 1. Februar 2005 in Kraft. Es wurde zuletzt durch zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 10. August 2021 (BGBl. I S. 3424 https://www.gesetze-im-internet.de/intfamrvg/BJNR016210005.html) geändert.

Es nimmt auf die Verordnung (EU) Nr. 2019/1111 (Brüssel IIb),[1] das Haager Kindesentführungsübereinkommen, das Haager Kinderschutzübereinkommen und das Europäische Sorgerechtsübereinkommen Bezug.

Das Gesetz bestimmt in Deutschland unter anderem das Bundesamt für Justiz zur zentralen Behörde und legt die örtlichen Zuständigkeiten fest, darunter die Jugendämter, um in den Fällen des Haager Kindesentführungsübereinkommens eine grenzüberschreitende Rückführung des Kindes zu veranlassen in den Fällen, in denen ein Elternteil ein Kind von einem EU-Land in ein anderes entführt.

Literatur

  • Rolf Wagner: Kommentierung zum Gesetz zur Aus- und Durchführung bestimmter Rechtsinstrumente auf dem Gebiet des internationalen Familienrechts (Internationales Familienrechtsverfahrensgesetz – IntFamRVG). In: Das Deutsche Bundesrecht. Systematische Sammlung der Gesetze und Verordnungen mit Erläuterungen. II B 20 v, 2. Bearbeitung, 2011.

Weblinks

Einzelnachweise