Internetbasierte Kfz-Zulassung
Das Projekt internetbasierte Fahrzeugzulassung (i-Kfz) ist ein deutsches E-Government-Vorhaben unter Federführung des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI). Bereits seit dem 1. Januar 2015 ist es unter bestimmten Voraussetzungen möglich, sein Fahrzeug über dezentrale Online-Portale der Länder bzw. ein zentrales Online-Portal des Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA) online außer Betrieb zu setzen („abzumelden“). Auch Wiederzulassungen auf denselben Halter im selben Zulassungsbezirk können seit dem 1. Oktober 2017 online abgewickelt werden. Seit dem 1. Oktober 2019 haben Bürgerinnen und Bürger zusätzlich die Möglichkeit einen internetbasierten Antrag auf Neuzulassung sowie auf alle möglichen Zulassungsverfahren einer Wiederzulassung vorzunehmen. Mit der ausgeweiteten Automatisierung einiger Vorgänge ist es möglich, das Fahrzeug vollständig mit nur wenigen Klicks online abzumelden und umzuschreiben, sofern das Kennzeichen übernommen wird.
Überblick und Zielsetzung
Als Innovator des deutschen E-Governments digitalisiert das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) mit dem Projekt „i-Kfz“ (internetbasierte Fahrzeugzulassung) das Fahrzeugzulassungswesen in Deutschland. Ziel des Projektes ist es, die Fahrzeugzulassung einfacher, bequemer und effizienter zu machen und dadurch Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen und die öffentliche Verwaltung zu entlasten. Mit der Digitalisierung können Fahrten zur Zulassungsbehörde vermieden werden, was ein erhebliches Zeit- und Wegeeinsparungspotenzial für Fahrzeughalterinnen und Fahrzeughalter bedeutet.[1][2]
Seit dem 1. Oktober 2019 können Bürgerinnen und Bürger alle Standardzulassungsvorgänge im Internet abwickeln. Mit Inkrafttreten der „Vierten Verordnung zur Änderung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften“ wurde die internetbasierte Abwicklung aller Standardzulassungsvorgänge für Privatpersonen ermöglicht (Stufe 3) – für ausgewählte Fälle auch vollautomatisiert. Im nächsten Schritt (Stufe 4) ist die Ausweitung der internetbasierten Kfz-Zulassung auf juristische Personen vorgesehen. Insbesondere Unternehmen sollen hiervon profitieren.[3]
Hinweis zur praktischen Umsetzung:
Die Umsetzung der i-Kfz-Anwendungen liegt – wie bei allen zulassungsrechtlichen Aufgaben – bei den Bundesländern und dort bei den Kommunalverwaltungen. Zum Stand der Einführung von i-Kfz können sich Bürger über das Internetangebot der für ihren Wohnort zuständigen Zulassungsbehörde informieren.
Die Entwicklung der internetbasierten Fahrzeugzulassung erfolgt stufenweise:
Stufe 1: Seit dem 1. Januar 2015 können in Deutschland über die von den Kommunen und Ländern bereitgestellten Online-Portale internetbasierte Anträge zur Außerbetriebsetzung für zulassungspflichtige Fahrzeuge gestellt werden. Grundlage hierfür war die Einführung einer neuen Zulassungsbescheinigung Teil I (ZB I) und neuer Stempelplaketten mit verdeckten Sicherheitscodes.[1][4][5]
Stufe 2: Seit dem 1. Oktober 2017 kann auch die Wiederzulassung auf denselben Halter im selben Zulassungsbezirk und mit dem bei der Außerbetriebsetzung reservierten Kennzeichen im Internet beantragt werden. Mit der Einführung dieses Verfahrens wurden die Grundlagen für die Digitalisierung weiterer Zulassungsverfahren von Fahrzeugen geschaffen. Insbesondere wurde erstmals deutschlandweit die Erfassung, Speicherung und Überprüfung von HU- und SP-Daten im Zentralen Fahrzeugregister (ZFZR) im Kraftfahrt-Bundesamt in Echtzeit ermöglicht.[1][5][6]
Zum 1. Januar 2018 trat eine Verordnung in Kraft, mit der eine neue Zulassungsbescheinigung Teil II (ZB II) eingeführt wurde. Auf die ZB II wurde – analog zur ZB I – ein verdeckter Sicherheitscode aufgebracht. Die Ausgabe der neuen ZB II erfolgte zur Vorbereitung der Nutzung in Stufe 3.[7]
Stufe 3: Seit dem 1. Oktober 2019 wurde die bereits in Teilen realisierte Möglichkeit zur internetbasierten Abwicklung von Zulassungsvorgängen auf alle Geschäftsvorgänge (jetzt auch Neuzulassung, Umschreibung und alle Varianten der Wiederzulassung) ausgeweitet und die Automatisierung noch stärker ausgebaut. Die vollautomatisierte Antragsbearbeitung und -entscheidung ist erstmals für die Außerbetriebsetzung sowie für die Umschreibung unter Kennzeichenbeibehaltung auch bei Halterwechsel und für die einfache Adressänderung möglich. Bei der Umschreibung besteht für die neue Halterin / den neuen Halter die Möglichkeit, das Fahrzeug direkt nach Abschluss des internetbasierten Verfahrens in Betrieb zu nehmen.[1][3][8]
Außerdem steht der fahrzeugindividuelle Datensatz aus der EG-Übereinstimmungsbescheinigung digital zur Verfügung. Die Fahrzeughersteller sind national zur digitalen Übermittlung der Datensätze an eine zentrale Datenbank beim Kraftfahrt-Bundesamt verpflichtet, sodass die Daten für die Prüfung von technischen Fahrzeugeigenschaften, insbesondere im internetbasierten Zulassungsverfahren zur Verfügung stehen.
Geschichte
Im Rahmen des i-Kfz-Vorgängerprojektes Deutschland-Online (DOL) wurde unter Federführung der Finanzbehörde Hamburg bis Ende 2012 ein Modell zur Umsetzung einer Online-Abmeldung und -Wiederzulassung von Kraftfahrzeugen erarbeitet.[9] Diesem Vorschlag lag die Annahme zugrunde, dass bei einer Umsetzung des Vorhabens ca. 8 Millionen der insgesamt rund 25 Millionen Kfz-Zulassungsvorgängen pro Jahr in Deutschland online durchgeführt werden können. Kernelemente des Konzeptes zur Digitalisierung der Zulassungsvorgänge waren dabei die Nutzung von verdeckten Sicherheitscodes auf den Stempelplaketten und der Zulassungsbescheinigung Teil I (ZB I) sowie die Verwendung von Plakettenträgern für die Stempelplaketten bei der Online-Wiederzulassung. Darüber hinaus lag bei der Konzeption der Fokus darauf, dass die E-Government-Basiskomponenten, De-Mail und E-Payment als wichtige Bestandteile in das Verfahren integriert werden. Eine Erprobung dieses entwickelten Konzeptes zur internetbasierten Fahrzeugzulassung erfolgte zunächst in Zusammenarbeit mit der Zulassungsbehörde Ingolstadt. Aufgrund der positiven Resonanz wurde das Verfahren zur Online-Abmeldung und -Wiederzulassung von Kraftfahrzeugen in mehreren Bundesländern pilotiert und als Praxisempfehlungen für einen Transfer auf andere Zulassungsbehörden beschrieben. Rheinland-Pfalz entwickelte zudem mit "XKfz" einen einheitlichen IT-Standard (XÖV) für die notwendige Datenkommunikation der Kfz-Online-Vorgänge. Angesichts der Bedeutung für das gesamte deutsche Zulassungswesen wird die internetbasierte Fahrzeugzulassung im Auftrag des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur betrieben.
Die internetbasierte vollautomatisierte Außerbetriebsetzung
Seit dem 1. Januar 2015 ist es möglich, einen Antrag zur Außerbetriebsetzung online zu stellen. Seit dem 1. Oktober 2019 ist es sogar möglich, das Fahrzeug vollautomatisiert mit nur wenigen Klicks abzumelden. Dies kann über das Online-Portal des jeweiligen Landes bzw. der jeweiligen Kommune geschehen.[1][5]
Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt werden:
- Ein nach dem 1. Januar 2015 zugelassenes Fahrzeug
- Kfz-Kennzeichen mit Stempelplaketten mit verdeckten Sicherheitscodes
- Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
- Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Android-Smartphone mit kostenloser „AusweisApp2“ (www.ausweisapp.bund.de)
So funktioniert’s:
- Online-Portal der zuständigen Zulassungsbehörde aufrufen.
- Identität mittels neuen elektronischen Personalausweises (nPA) oder elektronischen Aufenthaltstitels (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion nachweisen.
- Kfz-Kennzeichen des Fahrzeugs und ggf. Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN) eingeben.
- Markierung der Zulassungsbescheinigung Teil I freilegen.
- Verdeckung der Stempelplaketten der Kfz-Kennzeichen abziehen. (Achtung! Sobald die Sicherheitscodes freigelegt sind, ist das Kfz-Kennzeichen nicht mehr gültig und das Fahrzeug darf nicht mehr am Straßenverkehr teilnehmen.)
- Freigelegte Sicherheitscodes in die Antragsmaske des Online-Portals eintragen.
- Ggf. Kennzeichen reservieren, falls eine spätere Wiederzulassung des Fahrzeugs mit demselben Kennzeichen im selben Zulassungsbezirk gewünscht ist.
- Antragsdaten werden automatisiert validiert.
- Gebühr mittels ePayment-System bezahlen. Das Zahlungsmittel kann je nach zuständiger Zulassungsbehörde variieren.
- Eingaben und Antragsstellung bestätigen.
- Der Antrag wird in Echtzeit automatisiert geprüft.
- Bestätigung der Außerbetriebsetzung sofort online abrufen.
Falls einer der Schritte nicht mit positivem Ergebnis abgeschlossen wird, wenden Sie sich bitte an die entsprechende Zulassungsbehörde.
Die internetbasierte Wiederzulassung
Mit Einführung der Stufe 3 ist es möglich, alle Verfahrensvarianten der Wiederzulassung online durchzuführen.[1][5]
Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt werden:
- Ein nach dem 1. Januar 2015 zugelassenes und aktuell außer Betrieb gesetztes Fahrzeug
- Zulassungsbescheinigung Teil I mit freigelegtem Sicherheitscode
- Zulassungsbescheinigung Teil II mit freigelegtem Sicherheitscode (bei Halterwechsel)
- Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nr.)
- Gültige Hauptuntersuchung (HU) und ggf. Sicherheitsprüfung (SP)
- IBAN (Konto) für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
- Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID) – ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Android-Smartphone mit kostenloser „AusweisApp2“ (www.ausweisapp.bund.de)
So funktioniert’s:
- Online-Portal der zuständigen Zulassungsbehörde aufrufen.
- Identität mittels neuen elektronischen Personalausweises (nPA) oder elektronischen Aufenthaltstitels (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion nachweisen.
- Markierung der Zulassungsbescheinigung Teil I freilegen.
- Notwendige Daten in die Antragsmaske des Portals eingeben:
- Kfz-Kennzeichen und ggf. Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN)
- Freigelegten Sicherheitscode der Zulassungsbescheinigung Teil I
- Freigelegten Sicherheitscode der Zulassungsbescheinigung Teil II (bei Halterwechsel)
- Datum einer gültigen Hauptuntersuchung (HU) sowie einer gültigen Sicherheitsprüfung (SP)
- eVB-Nummer der Versicherung zum Nachweis der Kfz-Haftpflichtversicherung
- IBAN – Halterkonto – für die SEPA-Lastschriftverfahren (Kfz-Steuer)
- Nächstes freies Kennzeichen auswählen, Wunschkennzeichen oder reserviertes Kennzeichen angeben
- Antragsdaten werden automatisiert validiert.
- Gebühr mittels ePayment-System bezahlen. Das Zahlungsmittel kann je nach zuständiger Zulassungsbehörde variieren.
- Eingaben und Antragsstellung bestätigen.
- Der Antrag wird durch eine Sachbearbeiterin oder einen Sachbearbeiter geprüft.
- Zulassungsbescheid inkl. Gebührenbescheid, Zulassungsbescheinigung Teil I, bei Halterwechsel auch Teil II, die Stempelplakettenträger sowie der Plakettenträger für die Hauptuntersuchung (HU) zum Aufkleben auf das Kennzeichen werden von der Zulassungsbehörde postalisch versendet.
- Plakettenträger auf Kennzeichen aufbringen und losfahren – das Datum zur Wirksamkeit der Zulassung befindet sich auf dem von der Zulassungsbehörde zugesandten Bescheid. Dieser ist i. d. R. drei Tage nach Versand wirksam. Erst dann darf losgefahren werden.
Im Rahmen des Verfahrens erfolgt eine automatische Prüfung der Kfz-Steuerrückstände, Gebührenrückstände nach jeweiligem Landesrecht und das Vorliegen einer gültigen Hauptuntersuchung (HU) bzw. Sicherheitsprüfung (SP).
Falls einer der Schritte nicht mit positivem Ergebnis abgeschlossen wird, wenden Sie sich bitte an die entsprechende Zulassungsbehörde.
Die internetbasierte Umschreibung bei Halterwechsel und Kennzeichenmitnahme
Seit dem 1. Oktober 2019 ist es für Privatpersonen möglich, ein gebrauchtes Fahrzeug auf sich umzuschreiben, sofern das bestehende Kennzeichen übernommen wird.[1]
Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein:
- Ein gebrauchtes Fahrzeug, das nach dem 1. Januar 2015 zugelassen wurde und bereits angemeldet ist
- Zulassungsbescheinigung Teil I & II mit verdeckten Sicherheitscodes
- Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nr.)
- Gültige Hauptuntersuchung (HU) und ggf. Sicherheitsprüfung (SP)
- IBAN (Konto) für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
- Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Android-Smartphone mit kostenloser „AusweisApp2“ (www.ausweisapp.bund.de)
- Bisheriges Kennzeichen wird übernommen
So funktioniert’s:
- Online-Portal der zuständigen Zulassungsbehörde aufrufen.
- Identität mittels neuen elektronischen Personalausweises (nPA) oder elektronischen Aufenthaltstitels (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion nachweisen.
- Markierung der Zulassungsbescheinigung Teil I & II freilegen.
- Notwendige Daten in die Antragsmaske des Portals eingeben:
- Kfz-Kennzeichen des Fahrzeugs und ggf. Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN)
- Freigelegte Sicherheitscodes der Zulassungsbescheinigung Teil I & II
- Datum einer gültigen Hauptuntersuchung (HU) sowie einer gültigen Sicherheitsprüfung (SP)
- eVB-Nummer der Versicherung zum Nachweis der Kfz-Haftpflichtversicherung
- IBAN – Halterkonto – für die SEPA-Lastschriftverfahren (Kfz-Steuer)
- Antragsdaten werden automatisiert validiert.
- Gebühr mittels ePayment-System bezahlen. Das Zahlungsmittel kann je nach zuständiger Zulassungsbehörde variieren.
- Eingaben und Antragstellung bestätigen.
- Der Antrag wird in Echtzeit automatisiert geprüft.
- Zulassungsbescheid wird sofort online bereitgestellt und kann innerhalb von 30 Minuten abgerufen werden.
- Zulassungsbescheid ausdrucken, Ausdruck mitführen und sofort losfahren.
- Zulassungsbescheinigung Teil I & II und ein Informationsschreiben werden von der Zulassungsbehörde postalisch versendet.
Im Rahmen des Verfahrens erfolgt eine automatische Prüfung der Kfz-Steuerrückstände, Gebührenrückstände nach jeweiligem Landesrecht und das Vorliegen einer gültigen Hauptuntersuchung (HU) bzw. Sicherheitsprüfung (SP).
Falls einer der Schritte nicht mit positivem Ergebnis abgeschlossen wird, wenden Sie sich bitte an die entsprechende Zulassungsbehörde.
Die internetbasierte Neuzulassung eines fabrikneuen Fahrzeugs
Für Privatpersonen ist es außerdem möglich ein fabrikneues Fahrzeug online zuzulassen.[1]
Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt werden:
- Ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
- Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
- Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nr.)
- IBAN (Konto) für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
- Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Android-Smartphone mit kostenloser „AusweisApp2“ (www.ausweisapp.bund.de)
So funktioniert’s:
- Online-Portal der zuständigen Zulassungsbehörde aufrufen.
- Identität mittels neuem elektronischen Personalausweises (nPA) oder elektronischem Aufenthaltstitels (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion nachweisen.
- Markierung der Zulassungsbescheinigung Teil II freilegen.
- Notwendige Daten in die Antragsmaske des Portals eingeben:
- Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN)
- Freigelegter Sicherheitscode der Zulassungsbescheinigung Teil II
- eVB-Nummer der Versicherung zum Nachweis der Kfz-Haftpflichtversicherung
- IBAN – Halterkonto – für die SEPA-Lastschriftverfahren (Kfz-Steuer)
- Nächstes freies Kennzeichen auswählen, Wunschkennzeichen oder reserviertes Kennzeichen angeben
- Antragsdaten werden automatisiert validiert.
- Gebühr mittels ePayment-System bezahlen. Das Zahlungsmittel kann je nach zuständiger Zulassungsbehörde variieren.
- Eingaben und Antragsstellung bestätigen.
- Der Antrag wird durch eine Sachbearbeiterin oder einen Sachbearbeiter geprüft.
- Zulassungsbescheid inkl. Gebührenbescheid, Zulassungsbescheinigung Teil I & II, die Stempelplakettenträger sowie der Plakettenträger für die Hauptuntersuchung (HU) zum Aufkleben auf das Kennzeichen werden von der Zulassungsbehörde postalisch versendet.
- Plakettenträger auf Kennzeichen aufbringen und losfahren – das Datum zur Wirksamkeit der Zulassung befindet sich auf dem von der Zulassungsbehörde zugesandten Bescheid. Dieser ist i. d. R. drei Tage nach Versand wirksam. Erst dann darf losgefahren werden.
Im Rahmen des Verfahrens erfolgt eine automatische Prüfung der Kfz-Steuerrückstände und Gebührenrückstände nach jeweiligem Landesrecht.
Falls einer der Schritte nicht mit positivem Ergebnis abgeschlossen wird, wenden Sie sich bitte an die entsprechende Zulassungsbehörde.
Siehe auch
Einzelnachweise
- ↑ a b c d e f g h Internetbasierte Fahrzeugzulassung. Website des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur. Abgerufen am 27. Januar 2017.
- ↑ BMVI: Klicken und losfahren – Scheuer leitet nächsten Schritt für Online-Fahrzeugzulassung ein. 2019, abgerufen am 1. Oktober 2019.
- ↑ a b Vierte Verordnung zur Änderung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften vom 15. Februar 2019.
- ↑ Erste Verordnung zur Änderung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung und der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr. In: (BGBl. I S.3772). 11. Oktober 2013, abgerufen am 15. Februar 2019.
- ↑ a b c d Internetbasierte Fahrzeugzulassung. In: Faltblatt des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur. BMVI, abgerufen am 15. Februar 2019.
- ↑ Zweite Verordnung zur Änderung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften. In: (BGBl. I S. 1666). 30. Oktober 2014, abgerufen am 15. Februar 2019.
- ↑ Dritte Verordnung zur Änderung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften. BMVI, abgerufen am 15. Februar 2019.
- ↑ Fahrzeugzulassung künftig online möglich. In: Website der Bundesregierung. Abgerufen am 15. Februar 2019.
- ↑ Deutschland Online Kfz-Wesen. In: IT-Planungsrat - Kfz-Wesen. Abgerufen am 15. Februar 2019.