Interventionswert
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Der Interventionswert ist im Gesundheitswesen der Wert für Rückstände oder Verunreinigungen von Nahrungs- oder Genussmitteln, die unterhalb entsprechender Grenzwerte liegen und bei dem Sofortmaßnahmen zur Abwehr von Gesundheitsgefahren zu ergreifen sind.
Allgemeines
Neben Grenzwerten gibt es auch den Interventionswert, einen allgemeinen Umwelt-Richtwert des Bundesgesundheitsamtes (BGA).[1] Zur Abwehr von Gesundheitsgefahren wird also nicht erst bei Überschreiten von Grenzwerten eingegriffen, sondern bereits beim niedriger liegenden Interventionswert.[2] Hierdurch soll ein Eintrag in die Umwelt frühzeitig vermieden oder vermindert werden.
Siehe auch
Literatur
- Franz-Xaver Reichl, Michael Schwenk: Regulatorische Toxikologie. Gesundheitsschutz, Umweltschutz, Verbraucherschutz. Springer, Berlin 2003, ISBN 978-3-540-00985-6, S. 559 (eingeschränkte Vorschau in der Google-Buchsuche).
Einzelnachweise
- ↑ André Leisewitz/Klaus Pickshaus: Ökologische Spurensuche im Betrieb. Tatort Betrieb – Erfahrungen einer Aktion der IG Metall (= Arbeit & Ökologie. Nr. 4). 2. Auflage. Verlag der ökologischen Briefe, Frankfurt 1992, ISBN 3-928507-04-4, 4.3 Die „Umbewertung“ des Arbeitsstoffs, S. 41, Tabelle: Gefahrstoffgrenzwerte in der Arbeits- und Lebensumwelt 1991 (94 S.).
- ↑ Helmut Greim, Interventionswert, in: Franz-Josef Dreyhaupt (Hrsg.), VDI-Lexikon Umwelttechnik, 1994, S. 650