Jagdabgabe
Jagdabgabe bezeichnet eine Gebühr, die von offiziellen Stellen im Zusammenhang mit der Gewährung von Genehmigungen erhoben wird. Gleich geartete Abgaben sind international üblich und werden im anglo-amerikanischen Raum im Rahmen von „License-Fees“ erhoben. Unterschiedliche Abgaben für nationale und ausländische Jäger sind üblich.
Afrika
Jagdabgaben werden auch in Afrika erhoben – allerdings ist die Situation auf diesem Kontinent unübersichtlich. Verbreitet ist die Erhebung von Jagdabgaben, die über Jagdorganisationen abgeführt werden, wie beispielsweise vom Umweltministerium Namibia vorgesehen.
Angloamerikanischer Raum
Saskatchewan
Die Jagdabgabe in Saskatchewan besteht aus einer jährlichen Basisabgabe und weiteren Abgaben für die Erlaubnis zur Jagd auf spezielle Wildarten.
Asien
China
In China ist eine Jagdabgabe („fee for the protection and administration of wildlife resources“) im Gesetz Law of the People’s Republic of China on the Protection of Wildlife, Artikel 27 vorgesehen. Die Mittel der Jagdabgabe werden zweckgebunden für Wildtierschutz und dessen Verwaltung verwendet.[1]
Europa
Deutschland
Die Jagdabgabe wird in Deutschland mit der Ausstellung des Jagdscheines erhoben. Die Bundesländer verwenden die Einnahmen aus der Jagdabgabe für Naturschutz und Jagdförderung nach den Grundsätzen zur Mittelverwendung der Jagdabgabe.[2]
Situation in Bayern
Die Jagdabgabe ist in Bayern eine Abgabe, die zusammen mit der Gebühr für den Jagdschein erhoben wird, gemäß Art. 26, 27 Bayerisches Jagdgesetz (BayJG). Die Abgabe fließt dem Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten zu und ist zur Förderung des Jagdwesens zu verwenden. Berufsjäger müssen keine Jagdabgabe entrichten.
Estland
In Estland wird vom „State Forest Service (SFS)“ eine Basisjagdabgabe mit der Erteilung der Jagderlaubnis erhoben. Weitere Jagdabgaben fallen für die Erlegung von Schalenwild an. (“
”)[3]
Finnland
In Finnland ist jährlich ein Hunting-Permit zu erneuern das Jagdabgabe und Versicherung beinhaltet. Die Höhe weiterer Jagdabgaben wird von den jeweiligen Inhabern der Jagdrechte frei festgesetzt.[4]
Österreich
In Österreich fließt die Jagdabgabe den Bundesländern zu.[5] Österreich erhebt auch von Schweizer Jägern in Österreich eine Jagdabgabe, was per Gerichtsbeschluss beim Europäischen Gerichtshof geprüft und bestätigt wurde.[6]
Einzelnachweise
- ↑ Law of the People’s Republic of China on the Protection of Wildlife, Artikel 27 (PDF) Jagdabgabe China
- ↑ Grundsätze zur Mittelverwendung der Jagdabgabe. (Seite nicht mehr abrufbar, Suche in Webarchiven) Info: Der Link wurde automatisch als defekt markiert. Bitte prüfe den Link gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis. (PDF) Sächsisches Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft
- ↑ Jagdabgaben Estland Hunting in Latvia (Memento des Originals vom 10. April 2011 im Internet Archive; PDF) Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis. S. 2 ff.
- ↑ Jagdabgabe Finnland (Memento des Originals vom 11. September 2010 im Internet Archive; PDF; 146 kB) Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis. Zusammenschluss der Verbände für Jagd und Wildtiererhaltung in der EU (FACE), S. 5
- ↑ Jagdabgabe in Kärnten ris.bka.gv.at
- ↑ Europäischer Gerichtshof EuGH Report 4/10, Nr. 12/2010 (PDF; 1,0 MB) S. 989 ff.