Joachim Huth (Jurist)

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie

Joachim Huth (* 26. Juni 1928; † 7. Oktober 2018) war ein deutscher Jurist. Er war von 1975 bis 1993 Bundeswehrdisziplinaranwalt.

Leben

Nach dem Abitur 1948 studierte Huth bis 1952 Rechtswissenschaften. Im Anschluss durchlief er den juristischen Vorbereitungsdienst. Von 1956 bis 1959 war er Richter und Staatsanwalt in Berlin.

Im Jahre 1959 trat er in das Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) ein. Er war von 1965 bis 1969 Referent für Strafverfahrensrecht und Angelegenheiten der Rechtsberater (RB). Danach war er bis 1975 Referent für Zivilrecht, insbesondere zuständig für die Aufsicht der Justiziare der zuständigen Behörden des Verteidigungsressorts. Von 1975 bis 1993 war er Bundeswehrdisziplinaranwalt (BwDA) beim Bundesverwaltungsgericht.

Literatur

  • Manfred Sadlowski (Hrsg.): Handbuch der Bundeswehr und der Verteidigungsindustrie. 2. Auflage, Wehr & Wissen Verlagsgesellschaft, Koblenz u. a. 1979, ISBN 3-8033-0293-5, S. 74.