Johann von Schwarzenberg

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Johann Freiherr von Schwarzenberg und Hohenlandsberg aus dem Adelsgeschlecht Schwarzenberg, auch genannt Johann der Starke (* 25. Dezember 1463 auf Burg Schwarzenberg;[1]21. Oktober 1528 in Nürnberg[2]), war Hofmeister des Fürstbischofs von Bamberg. Da die Familie sich damals zu Schwarzenberg nannte, ist auch die Namensform Johann Freiherr zu Schwarzenberg verbreitet.

Im Auftrag des Fürstbischofs Georg III. Schenk von Limpurg verfasste er die Bamberger Halsgerichtsordnung, die sogenannte Bambergensis. Sie ist geprägt vom humanistischen Gedankengut italienischer Rechtsschulen (Römisches Recht) und war Basis für die spätere Constitutio Criminalis Carolina Karls V., die 1530 auf dem Augsburger Reichstag beschlossen und zwei Jahre später 1532 auf dem Reichstag in Regensburg ratifiziert wurde.

Schwarzenberg war 1507 ein Führer der fränkischen Ritterschaftsbewegung. Zwischen 1522 und 1524 war er Mitglied des Reichsregiments und in Abwesenheit Karls V. sogar Statthalter des Reichs.

Er verfasste moralisch-satirische Gedichte, Übersetzungen (vor allem von Cicero) und reformatorische Schriften. Der Sache Martin Luther hatte er sich bereits früh angeschlossen.

Mit seiner Frau, Kunigunde Gräfin von Rheineck hatte er nach der Überlieferung elf Kinder, nach anderer Quelle verstarb Kunigunde 1502 „in Kindesnöthen“, nachdem sie siebenmal Mutter geworden war. Von seinen Söhnen sind besonders Christoph und Friedrich bemerkenswert.

An von Schwarzenberg erinnert eine Statue am Nordflügel des Reichsgerichtsgebäudes in Leipzig (heute Sitz des Bundesverwaltungsgerichts), die dort neben Statuen anderer bedeutender Rechtsgelehrter steht (Eike von Repgow, Johann Jacob Moser, Karl Gottlieb Suarez, Paul Johann Anselm von Feuerbach und Friedrich Karl von Savigny).

Literatur

Weblinks

Commons: Johann von Schwarzenberg – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

Einzelnachweise

  1. Andreas Deutsch NDB, Schwarzenberg, Johann Freiherr von Schwarzenberg und Hohenlandsberg
  2. Die kleine Enzyklopädie, Encyclios-Verlag, Zürich, 1950, Band 2, Seite 570