Joint Investigation Team
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Ein Joint Investigation Team (Abkürzung: JIT; deutsch: „gemeinsame Ermittlungsgruppe“) ist eine auf Zeit für einen bestimmten Fall eingerichtete Ermittlungsgruppe unter Beteiligung von Behörden aus zwei oder mehr EU-Mitgliedstaaten.
Die Einrichtung eines JIT erfordert eine für den Einzelfall abgeschlossene Vereinbarung der beteiligten Länder. Es beruht auf Art. 13 des im Jahr 2000 abgeschlossenen EU-Übereinkommen über die Rechtshilfe in Strafsachen. Nicht EU-Staaten können sich an einem JIT mit Zustimmung aller sonst Beteiligten anschließen. Eine Beteiligung von Eurojust und Europol ist möglich.
Weblinks
- Beschreibung bei Europol (englisch)
Commons: Joint Investigation Team – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien