Sepp Kusstatscher

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Josef „Sepp“ Kusstatscher (auch Kußtatscher; * 17. März 1947 in Villanders, Südtirol) ist ein Südtiroler Politiker.

Sepp Kusstatscher bei der Landesversammlung der Grünen in Bozen, Mai 2008

Biographie

Kusstatscher besuchte nach der Grundschule in seinem Heimatdorf die Mittel- und Oberschule des Johanneums in Dorf Tirol. Anschließend studierte er Philosophie, Theologie und Pädagogik an der Philosophisch-Theologischen Hochschule Brixen, der Universität Innsbruck und der Universität Klagenfurt. Sein Studium schloss er 1974 mit einer in Innsbruck eingereichten Diplomarbeit zur Geschichte der Pfarre Villanders ab.[1] Beruflich war Kusstatscher als Lehrer sowie im Bereich Erwachsenenbildung und berufliche Weiterbildung tätig. Er leitete 17 Jahre lang als Direktor die Berufsschulen in Brixen.

Nach einer Zeit als Vorsitzender der Südtiroler Hochschülerschaft war Kusstatscher von 1974 bis 1985 für die Südtiroler Volkspartei (SVP) Bürgermeister von Villanders. Von 1988 bis 1993 war Kusstatscher Abgeordneter im Südtiroler Landtag und damit gleichzeitig im Regionalrat Trentino-Südtirol. Er fungierte dabei auch als Vorsitzender des Arbeitnehmerflügels der SVP. 1999 trat Kusstatscher aus der SVP aus. 2003 konnte er auf der Liste der Südtiroler Grünen erneut ein Landtagsmandat erringen. 2004 kandidierte Kusstatscher erfolgreich für die Federazione dei Verdi für das Europäische Parlament. Sein Nachfolger im Landtag wurde Riccardo Dello Sbarba.

Im Europaparlament war Kusstatscher Vollmitglied des Ausschusses für Arbeit und Soziales sowie stellvertretendes Mitglied im Ausschuss für Transport und Fremdenverkehr. Seine Hauptanliegen waren: eine grünere und nachhaltigere Verkehrspolitik schaffen, einen Umwelt- und Artenschutz, der den Verlust von Pflanzen- und Tierarten aufhalten wie auch das Überleben der Spezies Mensch sichern kann, sowie ein bedingungsloses Grundeinkommen. Im Frühjahr 2009 wurde Kusstatscher wiederholt in nationalen Medien wie dem Corriere della Sera und Il Sole 24 Ore erwähnt, da er erneut der fleißigste EU-Parlamentarier Italiens war, sowohl hinsichtlich Präsenz (97,2 %), als auch hinsichtlich der Anzahl der Anfragen und Anträge.[2][3] Bei den Europawahlen desselben Jahres verpasste er eine Wiederwahl.

Er war Mitglied im Bürgerkomitee für die Europäische Bürgerinitiative zur Einführung eines Bedingungslosen Grundeinkommens (Unconditional Basic Income – UBI) auf europäischer Ebene. Zumindest sollten die Mitgliedsstaaten aufgefordert werden, Wege zu erforschen, wie ein Bedingungsloses Grundeinkommen als Instrument für ein stabileres Sozialsystem entwickelt werden könne. Zusammen mit dem Ansprechpartner für die Europäische Kommission, dem Österreicher Klaus Sambor, sowie Ronald Blaschke vom deutschen Netzwerk Grundeinkommen und weiteren Initiatoren aus 15 Staaten organisierte er die Unterschriftensammlung.[4]

Von 2009 bis 2012 übernahm er zusammen mit Brigitte Foppa den Vorsitz der Südtiroler Grünen.[5] 2019 wurde er mit der Ehrenbürgerschaft seiner Heimatgemeinde Villanders ausgezeichnet.[6]

Literatur

  • Südtiroler Landesregierung (Hrsg.): Südtirol-Handbuch 1993. Broschüre, Bozen 1993, S. 88 (online)

Weblinks

Commons: Sepp Kusstatscher – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

Einzelnachweise

  1. Diplomarbeit von Josef Kußtatscher (Universität Innsbruck, 1974)
  2. Gian Antonio Stella: Italiani a Strasburgo: assenze record. Tra i 20 peggiori metà sono «nostri» (Italienisch) Corriere della Sera. 22. April 2009. Abgerufen am 23. Juni 2011.
  3. Anna Zavaritt: Lo stakanovista arriva dall'Alto Adige (Italienisch) Il Sole 24 Ore. 1. Juni 2009. Abgerufen am 23. Juni 2011.
  4. Europäische Bürgerinitiative: Unconditional Basic Income (UBI) - Exploring a pathway towards emancipatory welfare conditions in the EU, registriert seit 14. Januar 2013, ECI(2013)000001.
  5. Grünen: Brigitte Foppa und Sepp Kusstatscher wieder Landesvorsitzende. Südtirol News. 22. Januar 2011. Archiviert vom Original am 25. Januar 2011. Abgerufen am 23. Juni 2011.
  6. Sepp Kusstatscher ist Ehrenbürger. In: Dolomiten, 31. Jänner 2019, S. 27