Julius Lellbach

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Julius Lellbach (* 4. Mai 1873 in Straßburg; † nach 1935) war ein deutscher Reichsgerichtsrat.

Leben

Er studierte Rechtswissenschaften u. a. in München.[1] Der Elsaß-Lothringer wurde 1894 vereidigt. 1899/1900 trat er als Gerichtsassessor in den hanseatischen Marine-Justizdienst als Kriegsgerichtsrat über.[2] 1903 wurde er wieder Richter. Oberlandesgerichtsrat wurde er 1916. 1925 kam er an das Reichsgericht. Er war als Richter im II. Zivilsenat, IV. Strafsenat und dem IV. Zivilsenat. Er war Beteiligter an den Kollegialentscheidungen des Reichsgerichts zur Anfechtung der „Rassenmischehe“ vom 12. Juli 1934.[3] Nach 1935 wird er nicht mehr in den Besetzungslisten des Reichsgerichts nach Kaul geführt.[4]

Literatur

  • Adolf Lobe: Fünfzig Jahre Reichsgericht am 1. Oktober 1929. Berlin 1929, S. 386.

Einzelnachweise

  1. Amtliches Verzeichnis des Personals der Lehrer, Beamten und Studierenden an der königlich bayerischen Ludwig-Maximilians-Universität zu München, Sommersemester 1893, München 1893, S. 72 (PDF)
  2. Central- und Bezirks-Amtsblatt für Elsass-Lothringen 1899, S. 356
  3. Marius Hetzel: Die Anfechtung der Rassenmischehe in den Jahren 1933-1939 Tübingen 1997, S. 102.
  4. Friedrich Karl Kaul: Geschichte des Reichsgerichts, Band IV (1933-1945), Ost-Berlin 1971.