Justizamt Großbreitenbach

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Das Justizamt Großbreitenbach war ein von 1850 bis 1870 bestehendes Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit mit Sitz in dem thüringischen Ort Großbreitenbach.

Geschichte

1850 erfolgte im Fürstentum Schwarzburg-Sondershausen die Trennung der Rechtsprechung von der Verwaltung. Das Amt Gehren wurde aufgehoben. Für die Verwaltung war nun der Verwaltungsbezirk Gehren, für die Rechtsprechung war nun das Justizamt Gehren sowie das Justizamt Großbreitenbach zuständig.[1]

Das zum 1. Juli 1850 gebildete Justizamt Großbreitenbach umfasste die Orte:

Das Justizamt Großbreitenbach war dem Kreisgericht Sondershausen nachgeordnet.

Das Justizamt Großbreitenbach wurde mit Wirkung zum 1. Oktober 1870 aufgehoben. Der Gerichtssprengel kam zum Justizamt Gehren.[3]

Einzelnachweise