Justizprüfungsamt
aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Justizprüfungsamt steht für:
- Justizprüfungsamt im engeren Sinne, z. B. Justizprüfungsamt bei dem Oberlandesgericht, eine feste Einrichtung, die für die Anmeldung und Durchführung der ersten bzw. zweiten juristischen Staatsprüfung zuständig ist (z. B. Justizprüfungsamt Hamm)
- Landesjustizprüfungsamt, eine übergeordnete Einheit, in der mitunter mehrere Justizprüfungsämter zusammenfasst sind
- Reichsjustizprüfungsamt, ein historisches Prüfungsamt
__DISAMBIG__