Königreich der Vereinigten Niederlande

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Verenigd Koninkrijk der Nederlanden (niederländisch)
Royaume uni des Pays-Bas (französisch)
Vereinigtes Königreich der Niederlande
1815–1830/39
Flag of the Netherlands.svg
Royal coat of arms of the Netherlands (1815-1907).svg
Flagge des Königreiches der Vereinigten Niederlande Wappen des Königreiches der Vereinigten Niederlande
Wahlspruch: Je maintiendrai (franz. „Ich bleibe standhaft“)
Amtssprache Niederländisch und Französisch
Hauptstadt Amsterdam
Regierungssitz abwechselnd Den Haag und Brüssel
Staats- und Regierungsform Konstitutionelle Monarchie
Staatsoberhaupt König Wilhelm I.
Regierungschef Regierender Minister
Fläche ungefähr 65.000 km²
Einwohnerzahl ungefähr 5.500.000
Bevölkerungsdichte ungefähr 85 Einwohner pro km²
Währung Niederländischer Gulden
Gründung 1815
Auflösung 1830 (Belgische Revolution), bestätigt im Londoner Vertrag vom 19. April 1839
National­hymne Wien Neêrlands Bloed
Nationalfeiertag 18. Juni (Waterloodag, Tag der Schlacht bei Waterloo)
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Das Königreich der Vereinigten Niederlande. Obwohl der niederländische König in Personalunion als Großherzog von Luxemburg regierte, war das eigenständige Großherzogtum keine Provinz der Niederlande und gehörte sogar dem Deutschen Bund an.
Europa 1815.svg
Lage des Königreichs der Vereinigten Niederlande in Europa (1815) als Bollwerk sowohl gegen Frankreich als auch gegen Preußen

Das Königreich der Vereinigten Niederlande oder Vereinigtes Königreich der Niederlande[1] (niederländisch Verenigd Koninkrijk der Nederlanden, französisch Royaume uni des Pays-Bas) bestand von 1815 bis 1831 (1839). Das Königreich der Vereinigten Niederlande, oft auch einfach „Königreich der Niederlande“ genannt, umfasste die frühere Republik der Sieben Vereinigten Provinzen (1795–1806: Batavische Republik, 1806–1810: Königreich Holland) im Norden und die ehemaligen Österreichischen Niederlande im Süden. Das Königreich der Vereinigten Niederlande existierte, bis die südlichen Provinzen sich im europaweiten Revolutionsjahr 1830 abtrennten, um den Staat Belgien zu gründen.

Geschichte

Wilhelm I im März 1815 als König der Belgier und Großherzog von Luxemburg auf einer Bronze-Medaille von Michaut, Vorderseite.
Auf der Rückseite dieser Medaille zur Vereinigung der Niederlande reichen sich Belgien und Holland die Hand.
Die französischen Départements, aus denen das Königreich entstand, im Jahr 1811

Entstehung

Mit der Erweiterung der „alten“ Niederlande (der Republik der Sieben Vereinigten Provinzen) wurde beabsichtigt, einen lebensfähigen Staat nördlich von Frankreich zu errichten, der im Falle künftiger französischer Expansionsversuche als Gegengewicht würde standhalten können.[2] Die Planungen der gegen Napoleon Bonaparte verbündeten Mächte kamen den Absichten und dem Ehrgeiz des Prinzen von Oranien entgegen, die Niederlande auszudehnen.[3] Den Weg dazu hatte das Kaisertum Österreich frei gemacht, als der österreichische Staatskanzler Klemens von Metternich in den zum Vertrag von Chaumont vom 1. März 1814 führenden Verhandlungen erklärte, dass Österreich nach dem Ende des Krieges gegen Napoleon auf die Wiederherstellung der Österreichischen Niederlande verzichten werde.[4] In geheimen Zusatzartikeln zum Vertrag von Chaumont wurde eine „Vergrößerung“ der Niederlande vereinbart.[5] Am 21. Juli 1814 schlossen die Niederlande gleichlautende Verträge mit dem Vereinigten Königreich, Österreich, Preußen und Russland, durch die den Niederlanden die „belgischen Provinzen“ zugesprochen wurden.[6] Diese Abmachungen wurden beim Wiener Kongress bestätigt. Am 31. Mai 1815 schlossen die Niederlande einen entsprechenden Vertrag mit dem Vereinigten Königreich, Österreich, Preußen und Russland.[7] Dessen Bestimmungen wurden auch in die Schlussakte des Kongresses vom 9. Juni 1815 aufgenommen.[8] Da die Entscheidungen schon 1814 gefallen waren, konnte sich Wilhelm I. am 16. März 1815, noch vor dem Ende des Wiener Kongresses, zum „König der Vereinigten Niederlande“ ausrufen lassen.[9]

Auflösung

Das Königreich der Vereinigten Niederlande bestand, bis die südlichen Provinzen sich in der belgischen Revolution 1830 abtrennten, um den Staat Belgien zu gründen. Die belgische Unabhängigkeit wurde vom Norden allerdings erst 1839 anerkannt.[10] Danach nannten sich die nördlichen Staaten nur noch Königreich der Niederlande.

Personalunion mit Luxemburg

Luxemburg bestand ab 1815 als eigenständiges Großherzogtum und war damit kein Teil des Königreichs der Vereinigten Niederlande. Es wurde jedoch von 1815 bis 1890 vom niederländischen König regiert, der in Personalunion Großherzog des souveränen Luxemburg war. Damit war er auch deutscher Bundesfürst, ebenso wie der damalige britische König für den Bundesstaat Hannover (bis 1837) und der dänische König für das Herzogtum Holstein.

Die Personalunion zwischen den Niederlanden und Luxemburg erlosch 1890: Nach dem Tod von König Wilhelm III. folgte ihm Wilhelmina unter Regentschaft ihrer Mutter auf den niederländischen Thron. In Luxemburg hingegen wurde aufgrund des dort geltenden salischen Erbrechts unter Anwendung der Bestimmungen des Nassauischen Erbvereins der ehemalige nassauische Herzog Adolf I. neuer Großherzog.

Ab 1839 gehörte auch die niederländische Provinz Limburg als neu gegründetes Herzogtum Limburg (1839–1866) zum Deutschen Bund und war per Personalunion mit Luxemburg verbunden.

Provinzen

Nach dem „Fundamentalgesetz“ vom 24. August 1815 war das Königreich der Vereinigten Niederlande in 17 Provinzen eingeteilt. Die Provinzgrenzen waren zu großen Teilen mit den Grenzen der ehemaligen Départements des napoleonischen Frankreich identisch, die wiederum überwiegend auf den vormaligen Provinzeinteilungen der Republik der Sieben Vereinigten Provinzen und der Österreichischen Niederlande beruhten.[11]

Die Generalstaaten bestanden aus zwei Kammern. Die erste Kammer bestand aus mindestens 40 und höchstens 60 Personen, die vom König nach Verdienst auf Lebenszeit ernannt wurden. In der zweiten Kammer, die aus 110 Mitgliedern bestand, waren die Provinzen vertreten.[11]

Provinz entstanden aus den
vormaligen Départements
Abgeordnete
in der
2. Kammer[11]
heute Teil von Spätere
Entwicklungen
Antwerpen südlicher Teil von Deux-Nèthes 5 Belgien
Drente südlicher Teil von Ems-Occidental 1 Niederlande
Friesland Frise 5 Niederlande
Geldern Yssel-Supérieur 6 Niederlande
Groningen nördlicher Teil von Ems-Occidental 4 Niederlande
Hennegau Jemappes 8 Belgien
Holland Bouches-de-la-Meuse und westlicher Anteil von Zuyderzée 22 Niederlande 1840 aufgeteilt in die Provinzen Noord-Holland und Zuid-Holland
Limburg Meuse-Inférieure 4 Belgien, Niederlande 1839 aufgeteilt in die belgische Provinz Limburg
und das Herzogtum Limburg,
aus dem 1866 die niederländische Provinz Limburg hervorging.
Lüttich größter Teil von Ourthe 6 Belgien
Namur westlicher Teil von Sambre-et-Meuse, Teile von Ardennes 2 Belgien
Noord-Brabant Bouches-du-Rhin, nördlicher Teil von Deux-Nèthes, östlicher Teil von Bouches-de-l’Escaut 7 Niederlande
Ostflandern südlicher Teil von Escaut 10 Belgien
Oberijssel Bouches-de-l’Yssel 4 Niederlande
Seeland westlicher Teil von Bouches-de-l’Escaut und nördlicher Teil von Escaut 3 Niederlande
Südbrabant Dyle 8 Belgien 1831 umbenannt in Provinz Brabant,
1995 aufgeteilt in die Provinzen Flämisch-Brabant
und Wallonisch-Brabant
sowie die Region Brüssel-Hauptstadt
Utrecht östlicher Teil von Zuyderzée 3 Niederlande
Westflandern Lys 8 Belgien

Literatur

  • Horst Lademacher: Geschichte der Niederlande. Politik – Verfassung – Wirtschaft. Wissenschaftliche Buchgesellschaft, Darmstadt 1983, ISBN 3-534-07082-8, 223–242.

Weblinks

Siehe auch

Einzelnachweise

  1. Trotz seiner wörtlichen Entsprechung wird es in der deutschsprachigen Literatur überwiegend als Königreich der Vereinigten Niederlande bezeichnet.
  2. Memorandum des britischen Kabinetts vom 26. Dezember 1813 mit den Instruktionen für die bevorstehenden Friedensverhandlungen. In: Harold Temperley: Foundations of British foreign policy from Pitt, 1792, to Salisbury, 1902. Cambridge University Press, Cambridge 1938, S. 29–34, hier S. 32–33.
  3. Horst Lademacher: Geschichte der Niederlande. Politik – Verfassung – Wirtschaft. Wissenschaftliche Buchgesellschaft, Darmstadt 1983, S. 229.
  4. Heinrich von Gagern: Das Leben des Generals Friedrich von Gagern. Winter, Leipzig 1856, Bd. 1, S. 142.
  5. Jean-Baptiste Nothomb: Historisch-diplomatische Darstellung der völkerrechtlichen Begründung des Königreiches Belgien. Cotta, Stuttgart 1836, S. 7.
  6. Horst Lademacher: Geschichte der Niederlande. Politik – Verfassung – Wirtschaft. Wissenschaftliche Buchgesellschaft, Darmstadt 1983, S. 232. Siehe die acht Artikel des Vertrages in Johann Ludwig Klüber: Acten des Wiener Congresses in den Jahren 1814 und 1815, Bd. 6. Verlag J. J. Palm und Ernst Enke, Erlangen 1816, S. 175–178.
  7. Vertragstext in Johann Ludwig Klüber: Acten des Wiener Congresses in den Jahren 1814 und 1815, Bd. 6. Verlag J. J. Palm und Ernst Enke, Erlangen 1816, S. 167–175.
  8. Johann Ludwig Klüber: Acten des Wiener Congresses in den Jahren 1814 und 1815, Bd. 6. Verlag J. J. Palm und Ernst Enke, Erlangen 1816, S. 62–68.
  9. Horst Lademacher: Geschichte der Niederlande. Politik – Verfassung – Wirtschaft. Wissenschaftliche Buchgesellschaft, Darmstadt 1983, S. 223.
  10. Horst Lademacher: Geschichte der Niederlande. Politik – Verfassung – Wirtschaft. Wissenschaftliche Buchgesellschaft, Darmstadt 1983, S. 240.
  11. a b c Karl Heinrich Ludwig Pölitz: Die Constitutionen der europäischen Staaten seit den letzten 25 Jahren, Band 2, Leipzig, Brockhaus, 1817, S. 495 (Google Books)