Körperfarbe

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Körperfarbe (auch Gegenstandsfarbe) ist die Farbe eines Nichtselbstleuchters, also eines Körpers, der zur Sichtbarmachung einer beleuchtenden Strahlung bedarf.[1][2] Es ist der Farbreiz, der von Objekten (feste, flüssige, gasförmige) ausgeht, die Umgebungslicht trans- oder remittieren. Im Gegensatz dazu ist Lichtfarbe die Farbe einer selbstleuchtenden Lichtquelle.[1]

Physikalische Beschreibung

Körperfarben ändern die spektrale Zusammensetzung entsprechend ihrem Transmissions- und Remissionsverhalten. Aus praktischen Gründen unterscheidet man Durchsichtsfarben von

Aufsichtsfarben:

  • Durchsichtsfarben (farbige Lösungen, Farbfilter) werden durch den spektralen Transmissionsgrad τλ beschrieben.
  • Aufsichtsfarben (Anstrich, Textilfärbung) werden durch den spektralen Remissionsgrad βλ beschrieben.

Der Farbeindruck entsteht, indem das auftreffende Licht reflektiert und dabei in seiner spektralen Zusammensetzung verändert wird. Dabei wirken zwei Eigenschaften des Körpers: Einerseits beeinflusst die Einfärbung (Pigmentierung) die Absorption des Lichts durch die spezifischen Elektronenkonfigurationen, andererseits die auf Grund der Oberflächeneigenschaften des Körpers entstehende Lichtstreuung. Die Streuung wird sowohl durch makroskopische Teilchen als auch durch quantenmechanische Effekte hervorgerufen.

Der farbmetrische Ansatz für die wertmäßige Beschreibung der Körperfarbe – also zwischen Substrat, Färbestoff und Körperoberfläche – stammt von Kubelka und Munk. Damit wird ein Zusammenhang zwischen dem konzentrationsabhängigen Absorptionskoeffizienten K, einem stoffspezifischen Streukoeffizienten S und dem Remissionsgrad β(λ) hergestellt. Diese Beziehung ist eine Funktion der Wellenlänge, d. h. spektral abhängig. In differentiellen Schichten nahe der Oberfläche werden differentielle Anteile des auftreffenden Lichtes gestreut und vom absorbierten Licht wird jeweils an der nächsten Schicht wiederum ein Anteil gestreut. Die Körpereigenschaft wird in Abhängigkeit von der Wellenlänge als Remissionsgrad β(λ) spektral angegeben. Die Wahrnehmung wird weiterhin noch von der herrschenden Beleuchtung (Lichtart, Weißpunkt) beeinflusst, die ebenfalls als Spektrum S(λ) in die Wirkung eingeht.

Transparenz

Die Transparenzfarbe (Durchsichtsfarbe), die von durchsichtigen oder durchscheinenden Körpern ausgehend wahrgenommen wird, kann unter gewissen Bedingungen als Lichtfarbe wirken. Für die spektrale Zusammensetzung wird hierbei der Transmissionsgrad τ(λ) benutzt. Bei fehlender Streuung kann dieses Spektrum nach Lambert und Beer zur Konzentrationsbestimmung genutzt werden.

Farbmischung

Auf Körperfarben lässt sich die subtraktive Farbmischung anwenden. Die eigentliche visuelle Qualität (die Lichtfarbe) folgt nach Reflexion und Streuung der additiven Farbmischung.

Siehe auch

Einzelnachweise

  1. a b DIN 5033-1. In: Deutsches Institut für Normung e. V. (Hrsg.): Farbmittel 1. 7. Auflage. DIN-Taschenbuch 49. Berlin, Wien, Zürich 2012, ISBN 978-3-410-23202-5, S. 6.
  2. DIN 55943. In: Deutsches Institut für Normung e. V. (Hrsg.): Farbmittel 1. 7. Auflage. DIN-Taschenbuch 49. Berlin, Wien, Zürich 2012, ISBN 978-3-410-23202-5, S. 512.