Bundesregierung Bierlein
Bundesregierung Bierlein | |
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32. Bundesregierung der Zweiten Republik Österreich | |
Bundeskanzlerin | Brigitte Bierlein |
Legislaturperiode | XXVI. |
Ernannt durch | Bundespräsident Alexander Van der Bellen |
Bildung | 3. Juni 2019 |
Ende | 7. Januar 2020 |
Dauer | 218 Tage |
Vorgänger | Einstweilige Bundesregierung Löger |
Nachfolger | Bundesregierung Kurz II |
Zusammensetzung | |
Partei(en) | Beamtenregierung |
Repräsentation | |
Nationalrat | 0/183 |
Die Bundesregierung Bierlein war vom 3. Juni 2019 bis zum 7. Jänner 2020 die amtierende Bundesregierung der Republik Österreich. Als Beamtenregierung führte sie bis zur Angelobung der Bundesregierung Kurz II nach der vorgezogenen Nationalratswahl im Herbst 2019 die Amtsgeschäfte der Bundesministerien weiter. Das bis dahin als Übergangsregierung angelegte Kabinett Bierlein wurde oft auch als Expertenregierung bezeichnet.
Am 27. Mai 2019 sprach der Nationalrat mit den Stimmen der Klubs von SPÖ, FPÖ und JETZT der gesamten Bundesregierung Kurz I das Misstrauen aus, die deshalb vom Bundespräsidenten Alexander Van der Bellen des Amtes enthoben werden musste. Am 28. Mai setzte er mit der einstweiligen Bundesregierung Löger eine provisorische Regierung ein. Am 30. Mai beauftragte Van der Bellen Brigitte Bierlein, zu diesem Zeitpunkt die Präsidentin des Verfassungsgerichtshofes, mit der Regierungsbildung.[1]
Die Bundesregierung Bierlein wurde am 3. Juni 2019 vom Bundespräsidenten ernannt und angelobt. In der Regierung waren sechs weibliche und sechs männliche Bundesminister vertreten.[2]
Als Regierungssprecher benannte Kanzlerin Bierlein am 7. Juni 2019 Alexander Winterstein.[3]
In Folge der vorgezogenen Nationalratswahl vom 29. September 2019 wurde die Regierung Bierlein am 1. Oktober 2019 von Bundespräsident Alexander Van der Bellen, wie nach einer Nationalratswahl üblich, zunächst des Amtes enthoben und dann ersucht, die Amtsgeschäfte bis zur Angelobung einer neuen Regierung fortzuführen.[4]
Regierungsmitglieder
Die Reihenfolge der Tabelle entspricht § 1 Abs. 1 Z 1–12 Bundesministeriengesetz (BMG) in der geltenden Fassung des 8. Jänner 2018:
Weblinks
- Bundeskanzlerin Brigitte Bierlein auf der Website des Bundeskanzleramtes
- Bundesministerinnen und Bundesminister auf der Website des Bundeskanzleramtes
Einzelnachweise
- ↑ pepr, ORF.at/Agenturen: Bierlein wird Übergangskanzlerin. In: ORF.at. 30. Mai 2019, abgerufen am 30. Mai 2019.
- ↑ Michael Jungwirth: Angelobung der Regierung. „Niemand kann mehr sagen, es geht nicht“: Österreich hat erste Bundeskanzlerin. In: KleineZeitung.at. 3. Juni 2019, abgerufen am 5. Juni 2019.
- ↑ red, ORF.at/Agenturen: Kanzlerin holt neuen Regierungssprecher und Büroleiter. In: ORF.at. 7. Juni 2019, abgerufen am 7. Juni 2019.
- ↑ jkla, ORF.at/Agenturen: Van der Bellen mahnt zu Klimaschutz. In: ORF.at. 1. Oktober 2019, abgerufen am 1. Oktober 2019.
- ↑ Maria Sterkl: Warum es keinen Vizekanzler mehr gibt. In: derStandard.at. 7. Oktober 2019, abgerufen am 8. Oktober 2019.
- ↑ Zu seinem Ressort des Europa-, Integrations- und Außenministeriums wurden Alexander Schallenberg nach weiterer Angelobung am 5. und mit Wirkung des 6. Juni 2019 insbesondere die Koordination in Angelegenheiten der Europäischen Union, der umfassenden Landesverteidigung und der Telekommunikation sowie die Agenden für Kunst, Kultur und Medien übertragen (zuvor Bundesminister Gernot Blümel) gemäß BGBl. II Nr. 146/2019, entsprechend Ministerratsbeschluss am 5. Juni 2019: Vortrag an den Ministerrat der Bundeskanzlerin Bierlein vom 4. Juni 2019 zur Übertragung der sachlichen Leitung bestimmter, zum Wirkungsbereich des Bundeskanzleramtes gehörender Angelegenheiten an einen Bundesminister gemäß Artikel 70 Absatz 1 in Verbindung mit Artikel 77 Absatz 3 B-VG mit der Entschließung des Bundespräsidenten, mit der die sachliche Leitung bestimmter, zum Wirkungsbereich des Bundeskanzleramtes gehörender Angelegenheiten einem eigenen Bundesminister übertragen wird. (Volltext (PDF)) auf der Website des Bundeskanzleramtes, abgerufen am 7. Juni 2019.
- ↑ Am 3. Juni 2019 als Bundesministerin ohne Portefeuille angelobt. Nach weiterer Angelobung am 5. und mit Wirkung des 6. Juni 2019 wurden Ines Stilling die Agenden im Bundeskanzleramt für Frauen, Familien und Jugend übertragen gemäß BGBl. II Nr. 147/2019, entsprechend Ministerratsbeschluss am 5. Juni 2019: Vortrag an den Ministerrat der Bundeskanzlerin Bierlein vom 4. Juni 2019 zur Übertragung der sachlichen Leitung bestimmter, zum Wirkungsbereich des Bundeskanzleramtes gehörender Angelegenheiten an eine eigene Bundesministerin gemäß Artikel 70 Absatz 1 in Verbindung mit Artikel 77 Absatz 3 B-VG mit der Entschließung des Bundespräsidenten, mit der die sachliche Leitung bestimmter, zum Wirkungsbereich des Bundeskanzleramtes gehörender Angelegenheiten einer eigenen Bundesministerin übertragen wird. (Volltext (PDF)) auf der Website des Bundeskanzleramtes, abgerufen am 7. Juni 2019.