Parteilose Regierung

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Unter parteilose Regierung, auch parteifreie Regierung, englisch non party government, versteht man in demokratischen Systemen eine Regierung, deren Regierungschef oder teils auch die gesamte Regierungsmannschaft (Kabinett) parteilos ist. Ebenso kann es sich dabei auch um Regierungen handeln, deren Mitglieder aus Beamten (Beamtenregierung) und/oder Personen mit besonderer Erfahrung in ihrem Fachgebiet (Expertenregierung) besteht.

Funktion einer Regierung ohne Parteipolitik

Der Regierungschef kann aus der Beamtenschaft kommen (Beamtenregierung), aber auch Diplomat, Jurist, aber auch Person etwa der Wirtschaft, Technik und Wissenschaft, dann Technokratie genannt, sein. Typisch sind solche Regierungen für Zeiten innenpolitischer Spannungen, oder staatsrechtlichen Übergangsphasen.

Es handelt sich meist um „Einigkeitsregierungen“ (Konsensregierungen, überparteiliche Regierungen)[1] beziehungsweise Übergangsregierungen. Gebildet werden solche Regierungen etwa, wenn nach einer demokratischen Wahl eine Pattsituation entsteht, und die Parteien sich auf einen neutralen Kandidaten einigen, oder sonst keine Regierungsbildung zustande kommt, beispielsweise nach mehrfach gescheiterten Regierungsverhandlungen, und das Staatsoberhaupt keinen Vertreter der Wahlsieger bestimmt. Auch, wenn parteipolitische Auseinandersetzungen zu innenpolitischen Krisen führen, werden parteilose Regierungen installiert. Ähnliches findet sich in Zeiten einer Staatswerdung, wenn die parteilichen Angelegenheiten noch hinter der gemeinsamen Konsolidierung des Staates hintenangestellt werden.

Umgekehrt findet sich in der Zeit des beginnenden Parlamentarismus auch das Gegenteil, dass sich ein Monarch über die bürgerlichen Anliegen hinwegsetzt, und eine Regierung seines Vertrauens etwa aus Beamtenschaft zusammenstellt (Etatismus). Sonderfälle der parteilosen Regierungen sind auch die Militärregierungen, die sich ebenfalls abseits der demokratischen Machtverteilung konstituieren.

Von verschiedenen Theoretikern der Politik wurde das Modell der parteifreien Regierung auch als Staatsmodell angedacht, so Bolingbrokes Idee der Country Party, einer landesweiten Partei, im 18. Jahrhundert.[2]

Beispiele für parteifreie Regierungen

Siehe auch

Literatur

historisch:

  • Eugen Richter: Selbstverwaltung und Beamtenregierung. Ein Vortrag über die Fehler und Mängel der neueren preußischen Verwaltungsgesetze, 1878. (Nachdruck Verlag: EOD Network, 2012, ISBN 978-3-226-00941-5).
  • Walther Schotte: Die parteifreie Regierung. In: Reich und Staat. Nr. 11, 1932; auch In: Der Ring. 4. Jg., 19. August 1932.

Einzelnachweise

  1. vergl. en:Consensus democracy in der englischsprachigen Wikipedia
  2. H. N. Fieldhouse: Bolingbroke and the idea of non-party government. LXXXV. In: History. Vol. 23, >Nr. 89, Juni 1938, S. 41–56, doi:10.1111/j.1468-229X.1938.tb00148.x;
    vergl. auch en:Country Party (Britain)