Diplomat

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Ein Diplomat ist ein Regierungsbeauftragter, der seinen Staat auf Regierungsebene gegenüber ausländischen Staaten oder internationalen Organisationen völkerrechtlich vertritt. Er kann dabei als Chef einer diplomatischen Mission fungieren oder dieser untergeordnet sein.

Ausbildung

Deutschland

Im Auswärtigen Dienst der Bundesrepublik Deutschland werden grundsätzlich alle entsandten Beamten des Auswärtigen Dienstes zur Diplomatenliste eines Empfangsstaates angemeldet. Deutsche Diplomaten werden in der Regel in der Akademie Auswärtiger Dienst in Berlin-Tegel ausgebildet. Zum Anwesen gehört die Borsig-Villa Reiherwerder.

Wer eine Karriere als Diplomat im höheren Auswärtigen Dienst ins Auge gefasst hat und sich auf den nächsten Einstellungstermin zur einjährigen Ausbildung in der Akademie Berlin-Tegel vorbereitet, muss folgende Voraussetzungen erfüllen:[1]

Nach Bestehen des Aufnahmetests beim Auswärtigen Amt folgt ein Jahr Vollzeitunterricht in der Diplomatenschule, die im Jahr 2006 von Bonn-Ippendorf nach Berlin-Tegel umgezogen ist. Hier stehen Geschichte, Politik, Völkerrecht und Volkswirtschaftslehre auf dem Lehrplan. Dieser Vorbereitungsdienst endet mit der Laufbahnprüfung; mit der bestandenen Laufbahnprüfung werden die Studierenden in den höheren Auswärtigen Dienst übernommen. Diplomat im Sinne des Völkerrechts ist allerdings nur, wer danach an einer deutschen Auslandsvertretung akkreditiert ist. In Deutschland genießen beispielsweise in der Zentrale des Auswärtigen Amtes eingesetzte Diplomaten keine Immunität oder sonstige Privilegien.

Beamte im gehobenen Auswärtigen Dienst benötigen anstatt eines abgeschlossenen wissenschaftlichen Hochschulstudiums die Fachhochschulreife oder das Abitur. Nach erfolgreichem Bestehen des Auswahlverfahrens erwartet sie ein dreijähriges Studium an der Akademie Auswärtiger Dienst. Nach deren Abschluss wird ihnen der akademische Grad des Diplom-Verwaltungswirts (Fachbereich Auswärtige Angelegenheiten) verliehen. Das Studium beinhaltet neben einer fundierten juristischen Ausbildung vor allem in den Bereichen Internationales Privatrecht, Bürgerliches Recht, Ausländer- und Staatsangehörigkeitsrecht, Staats- und Völkerrecht auch Vorlesungen aus den Bereichen Geschichte, Betriebs- und Volkswirtschaftslehre sowie berufspraktische Ausbildungsabschnitte in der Zentrale des Auswärtigen Amtes sowie an einer Auslandsvertretung des Bundes.

Nach dem so genannten Generalistenprinzip können die Bediensteten des Auswärtigen Amtes weltweit eingesetzt und mit jeder Aufgabe ihrer Laufbahn entsprechend betraut werden. Eine Beschränkung auf einen bestimmten Arbeitsbereich oder eine bestimmte Region ist nicht möglich.

Österreich

Voraussetzungen für eine Aufnahme in den Höheren Auswärtigen Dienst in das Österreichische Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten sind unter anderem:

Im Diplomlehrgang der Diplomatischen Akademie Wien bilden Interdisziplinarität u. a. auf den Gebieten der Politik, der internationalen Beziehungen sowie der Funktionsweise internationaler Organisationen, einen Schwerpunkt im Ausbildungsziel. Zusätzlich steht ein intensives Sprachtraining in Englischer und Französischer Sprache auf dem Stundenplan. Die Unterrichtssprache ist Englisch, wird aber durch Lehrveranstaltungen in Deutsch und Französisch ergänzt.[2]

Nach der Aufnahme in den Höheren Auswärtigen Dienst des österreichischen Außenministeriums muss der Beamte eine Grundausbildung absolvieren. Die erste Versetzung an eine Vertretungsbehörde ins Ausland erfolgt frühestens im zweiten, spätestens im vierten Dienstjahr, wobei hier zuvor die Dienstprüfung abzulegen ist.[3]

Schweiz

In der Schweiz erfolgt eine Auswahl durch ein Ausleseverfahren geeigneter Interessenten mit Vorbildung. Es gibt keine explizite Diplomatenschule, einschlägige Vorbildung ist Voraussetzung. Angehende Diplomaten erhalten eine 10-wöchige einführende Schulung am Eidgenössischen Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA) Bern, die Fortbildung erfolgt in Mission.[4][5]

Status

Nicht erst seit dem Wiener Übereinkommen über diplomatische Beziehungen von 1961 genießen Diplomaten ein Recht auf Immunität: Dies war bereits seit langer Zeit Gewohnheitsrecht. Es bedeutet, dass sie während der diplomatischen Mission vor Verfolgung, Verhaftung, aber auch vor jeder sonstigen hoheitlichen Maßnahme geschützt sind. Außerdem müssen sie im Empfangsstaat keine Abgaben zahlen. Diplomaten erhalten von ihrem Heimatland eine Vollmacht zur Vertretung ihres Heimatlandes gegenüber anderen Staaten und insbesondere für die Aushandlung und Unterzeichnung von völkerrechtlichen Verträgen.

Homer beschreibt die diplomatische Mission von Menelaus und Odysseus in Troja, um die Rückkehr von Helena zu erreichen. Der Vorschlag von Antimachus, die beiden Botschafter unter Missachtung ihrer Immunität zu töten, wurde von der Versammlung der Trojaner mit Entsetzen abgelehnt.

Der traditionelle Grundsatz der Immunität wurde in dem Wiener Übereinkommen über diplomatische Beziehungen schriftlich festgehalten. Die Dienstgebäude und die Privatwohnung des Diplomaten werden einem verbreiteten Irrtum zufolge oft als „exterritorial“ bezeichnet. Die Dienst- und Wohnräume des Diplomaten sind lediglich unverletzlich. Diplomaten, die zugleich Staatsangehörige des „Empfangsstaates“ sind, werden regnicoles genannt. Diese Diplomaten genießen Immunität nur in Bezug auf ihre dienstlichen Handlungen. Der Besitz eines Diplomatenpasses vermittelt, für sich genommen, keine Immunität, sondern erst die Akkreditierung in einem Gaststaat.

Im Krieg werden Diplomaten aus Gründen der persönlichen Sicherheit in der Regel abgezogen. In Zeiten diplomatischer Verstimmungen werden Botschafter oder andere Diplomaten oft kurz- oder längerfristig zurückgerufen, um die Unzufriedenheit des Entsendestaates kundzutun.

Bekannte Diplomaten

(alphabetisch)

Siehe auch

Literatur

  • Jules Cambon: Le Diplomate. Paris, 1926.
  • Harold Nicolson: Diplomacy. London, 1939.
  • Jörg von Uthmann: Die Diplomaten – Affären und Staatsaffären von den Pharaonen bis zu den Ostverträgen. Stuttgart, 1985.
  • Abraham de Wicquefort: L’Ambassadeur et ses fonctions. Den Haag, 1682. (dt.: L’Ambassadeur oder Staats-Botschafter und dessen hohe Functions- und Staats-Verrichtungen. Frankfurt a. M., 1682.)
  • Jochen Trebesch: Diener zweier Herren – Diplomatenautoren des 20. Jahrhunderts. Berlin 2004.

Weblinks

Wiktionary: Diplomat – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen

Einzelnachweise

  1. Auswärtiges Amt: Voraussetzungen für den höheren Auswärtigen Dienst. Abgerufen am 30. März 2020.
  2. www.da-vienna.ac.at Diplomlehrgang
  3. www.bmeia.gv.at (Memento vom 5. Januar 2012 im Internet Archive) Höherer auswärtiger Dienst
  4. Diplomat/in, berufsberatung.ch; Wie man in der Schweiz Diplomat werden kann. Andreas Saurer in Berner Zeitung online, 17. August 2010.
  5. e-Dossier: Einführung des Concours diplomatique in der Datenbank Dodis der Diplomatischen Dokumente der Schweiz