Kaiserliche
Kaiserliche bezeichnet im deutschen Sprachgebrauch Angehörige von Institutionen und Einrichtungen in einer zunächst persönlichen Verfügungsgewalt eines Kaisers.
Der Begriff wird vor allem im Zusammenhang mit dem römisch-deutschen Kaiser als Oberhaupt des Heiligen Römischen Reiches und dem späteren Kaisertum Österreich benutzt. In der Frühen Neuzeit ist der Begriff mit dem universalen über den anderen Fürsten stehenden Anspruch des Kaisers verbunden. Träger eines kaiserlichen Amtes rekrutierten sich aus dem gesamten Reich, mit weitreichenden Privilegien in den Territorien.
Beispiele für militärische, politische und kulturelle Institutionen mit „kaiserlichen Akteuren“ im Heiligen Römischen Reich sind:
- Kaiserliche Armee und
- Kaiserliche Reichspost des römisch-deutschen Kaisers (bis 1806) (habsburgisch, nur 1742–1745 wittelsbachisch)
- kaiserliches Hofgestüt zu Lipizza (1779), die Lipizzaner;
- Kaiserliche Hofburg in Wien;
- kaiserliches Hofmobiliendepot in Wien;
- kaiserliche Residenz Schönbrunn zu Wien;
- Kaiserliche Hofmusikkapelle
Die Traditionen setzten sich im nachfolgenden Kaisertum Österreich und in Österreich-Ungarn (mit dem Zusatz königlich) fort. Die kaiserlichen Soldaten standen in einem besonderen romantisierenden Ruf (Treue), und vereinzelt leben ähnliche Namen bis heute fort, z. B. in einigen Musikstücken und der Kaiserjäger-Musikkapelle. In der Schweiz werden mit dem Begriff negative Vorstellungen verknüpft, was auf die langwierigen Befreiungskämpfe der Eidgenossenschaft zurückgeht.
Der Begriff wurde im Deutschen Kaiserreich des 19. Jahrhunderts nicht angewandt.
Schwieriger ist die Zuordnung in den Napoleonischen Kriegen und bei der Dreikaiserschlacht.
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