Kaiserrecht
Das Kaiserrecht war im Mittelalter ab dem 13. Jahrhundert die Bezeichnung für die deutschen Reichsgesetze und auch für das römische Recht des Heiligen Römischen Reiches. Es gründete sich auf dem im Investiturstreit ausgeprägten Gedanken, dass die weltliche Autorität des Kaisers Grundlage des erlassenen Rechts war, nicht dagegen die spirituelle Komponente der Kaiser- und Reichsidee. Den Gegensatz zum Kaiserrecht bildet häufig das kirchliche Recht.
Die deutschen Kaiser betrachteten die römischen Imperatoren als ihre Vorfahren in der Weltherrschaft (vgl. auch Translatio imperii). Römisches Recht wurde zum Vorbild absoluter, universeller Herrschaft.
Auch der so genannte Schwabenspiegel, ein Rechtsbuch aus der Zeit um 1275, ist als Kaiserrecht bezeichnet worden. Im Gegensatz zu diesem nannte sich ein kleineres Rechtsbuch eines unbekannten Verfassers aus dem 14. Jahrhundert das „kleine oder lüttike Kaiserrecht“ (von dem Rechtshistoriker Richard Schröder auch als „Frankenspiegel“ bezeichnet).
Ferner werden die allgemeinen Anordnungen in Form von Edikten (edicta) und die Kodifikationen der römischen Kaiser als Kaiserrecht bezeichnet. Dazu gehören beispielsweise die von Kaiser Justinian erlassenen Novellae, ebenso der ebenfalls von Justinian erlasse Codex Iustinianus, betreffend noch gültige Kaiserkonstitutionen aus der Zeit von Hadrian bis zu seiner eigenen Regentschaft. Beide sind enthalten im Hauptwerk der römischen Spätantike, dem später so genannten Corpus iuris civilis. Bereits der Codex Theodosianus enthielt kaiserrechtliche Vorschriften.
Literatur
- Max Kaser: Römische Rechtsquellen und angewandte Juristenmethode. In: Forschungen zum Römischen Recht, Bd. 36, Böhlau, Wien/Köln/Graz 1986, ISBN 3-205-05001-0, S. 17 f.; 91 f; 186.
- Hartmut Leppin: Die Gesetzgebung Iustinians – der Kaiser und sein Recht. In: Karl-Joachim Hölkeskamp, Elke Stein-Hölkeskamp (Hrsg.): Erinnerungsorte der Antike. Die römische Welt. Beck, München 2006, ISBN 3-406-54682-X, S. 457–466, (Knappe Einführung auf dem neuesten Forschungsstand und mit weiterführenden Literaturangaben.).