Kaliumpolyaspartat

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Kaliumpolyaspartat ist ein Lebensmittelzusatzstoff, der in der Europäischen Union als E 456[1] zugelassen ist. Er wird bei der Weinherstellung verwendet.

Eigenschaften

Das Kaliumpolyaspartat ist das Kaliumsalz der Polyasparaginsäure. Es handelt sich hierbei um ein hellbraunes geruchloses Pulver, das mithilfe von Kaliumhydroxid und L-Asparaginsäure synthetisiert werden kann und sehr leicht in Wasser löslich ist.[2] Die CAS-Nummer dieses Lebensmittelzusatzstoffs lautet 64723-18-8.

Verwendung

Dieser Zusatzstoff dient als Stabilisator in Wein. Er soll die Ausfällung von Tartratkristallen verhindern und dadurch die Lagerfähigkeit und Stabilität verbessern.[3] Besonders am Kaliumpolyphosphat ist, dass es auch für rote Weine eingesetzt werden kann, da es die Farbe nicht beeinträchtigt.[4]

Rechtliche Situation

In der Europäischen Union sind die Lebensmittelzusatzstoffe gemäß des Anhangs II der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 (Stand August 2021[5]) sowie in der Schweiz, gemäß der Zusatzstoffverordnung (ZuV) (Stand: Juli 2020[6]) aufgelistet. Das Kaliumpolyaspartat ist weiterhin als Lebensmittelzusatzstoff zugelassen.[7] Es besteht eine Höchstmengenbeschränkung von 300 Milligramm Kaliumpolyaspartat pro Liter Wein.[3]

Gesundheitliche Risiken

Das Kaliumpolyaspartat wurde als gesundheitlich unbedenklich eingestuft.[3]

Einzelnachweise