Kanalstufe
Als Kanalstufe wird in einer künstlichen Wasserstraße, dem Schifffahrtskanal, der Übergang von einer Kanalhaltung zur nächsten Haltung bezeichnet.
Gemäß der natürlichen Landschaft, dem Gelände, auch Relief genannt, muss die natürliche Erdoberfläche mit ihren Höhen, Tiefen und Unregelmäßigkeiten Kanälen angepasst werden. Schifffahrtskanäle können entsprechend nicht durchgehend auf einem Niveau trassiert werden und besitzen daher einzelne Haltungen in verschiedenen Höhenlagen. Zur Überwindung der Geländeübergänge an den Fallstufen müssen Abstiegsbauwerke die Verbindung der Haltungen herstellen. Die Strecke zwischen zwei benachbarten Kanalstufen wird auch Haltung genannt.
Schifffahrtskanäle haben im Regelfall an den Kanalstufen als Absperrbauwerke nur Schleusen, Hebewerke bzw. andere Abstiegsbauwerke und ggf. Schleusenvorhäfen sowie Pumpwerke zur Speisung des Kanals.
Siehe auch
Literatur
- Rolf Meurer: Wasserbau und Wasserwirtschaft in Deutschland. Springer Verlag, Berlin 2000, ISBN 978-3-322-80214-9.
- DIN 4054: Verkehrswasserbau; Begriffe. Beuth, Berlin September 1977.
- DIN 19703: Schleusen der Binnenschifffahrtsstraßen – Grundsätze für Abmessungen und Ausrüstung. Beuth, Berlin Juni 2014.