Karat (Feingehalt)

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Hilfsmaßeinheit
Einheitenname Karat
Einheitenzeichen Fehler beim Parsen (MathML mit SVG- oder PNG-Rückgriff (empfohlen für moderne Browser und Barrierefreiheitswerkzeuge): Ungültige Antwort („Math extension cannot connect to Restbase.“) von Server „https://wikimedia.org/api/rest_v1/“:): {\displaystyle \mathrm{ kt }}
Typ Quotient
Definition Fehler beim Parsen (MathML mit SVG- oder PNG-Rückgriff (empfohlen für moderne Browser und Barrierefreiheitswerkzeuge): Ungültige Antwort („Math extension cannot connect to Restbase.“) von Server „https://wikimedia.org/api/rest_v1/“:): {\displaystyle \mathrm{ 1 kt = \frac {1}{24} }}
Benannt nach französisch le carat
Siehe auch: Lot

Das Karat (Abk. kt oder C) ist eine Maßeinheit für den Feingehalt von Gold. Der Begriff leitet sich vom metrischen Karat ab, das noch heute für Edelsteine verwendet wird.

Geschichte

Der Goldgehalt von Münzen wurde seit der Spätantike in jenen Massenanteilen einer Münze gemessen, die auf Gold entfielen. Die wertvollste Münze, der Solidus, hatte einen Feingehalt von beinahe 24 Karat. Die Masse und der Wert eines Kerations war 124 eines Solidus, daher ergab die Zahl der Keratia Gold, aus denen die Münze bestand, auch ihren Feingehalt.

In Deutschland war das Karat früher auch ein kleines Goldgewicht, der 24. Teil einer Mark (Gewichtseinheit für die Feinheitsbestimmung des Goldes). 1 Karat bestand meist aus 12 Grän als Untereinheit.[1]

Verwendung

Goldene Uhr aus 14 Karat, entspricht einem Gewichtsanteil von 0,585, also 58,5 % Gold
Goldbarren mit Stempel: 999,9
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Kurantmünzen aus Gold wie der britische Sovereign (22 Karat) sind nicht aus Feingold, um im allgemeinen Umlauf robuster gegen Beschädigungen zu sein.

Die Bezeichnung Karat wird zur Angabe des Feingehalts von Gold verwendet und gibt an, wie groß der Gewichtsanteil reinen Goldes an der Gesamtmasse einer Goldlegierung ist. Dabei wird Gold hauptsächlich zusammen mit Silber und Kupfer verarbeitet.

Der Goldgehalt einer Legierung in Karat entspricht dem Gewichtsanteil in 1/24-Teilen:

  • Einkarätiges Gold enthält 1/24 Gewichtsanteil Gold (= 4,167 %).
  • Gold mit 24 Karat enthält 24/24 Gewichtsanteile Gold. Da es aber aus technischen Gründen praktisch ausgeschlossen ist, mögliche Verunreinigungen vollständig zu eliminieren, wird für 24-karätiges Gold eine Reinheit von 99,99 % angegeben.

Die Reinheit von verarbeitetem Gold wird alternativ zu Karat auch in 1/1000-Teilen angegeben. Beispielsweise entspricht 585 Gold einem Goldanteil von 585/1000 = 0,585 = 58,5 % oder 14 Karat. Gold mit 24 Karat hat einen Feingehalt von 99,99 % und wird deshalb mit 999,9 bezeichnet.

In Deutschland ist die Angabe des Feingehalts von Gold- und Silberwaren in Teilen von 1000 üblich und im Feingehaltsgesetz (FeinGehG) geregelt.[2][3]

Gebräuchliche Feingehalte

Gebräuchliche Feingehalte in Karat bei Gold
Karat Handelsbezeichnungen Gewichtsprozent Gold
[%]
Dichte
[g/cm³]
24 Gold 999
Feingold
Fine Gold
Pure Gold
Chuk Kam
moderne Anlagemünzen
99,99 19,3
23,2 Gold 965
Thaigold
96,5
22 Gold 916
Crown Gold
England, Südafrika, Bangladesch,
Indien, Pakistan, Türkei, Sri Lanka und arabische Länder
91,67
21,6 Gold 900
Münzgold
90,0 17,5
21 Gold 875
Arabische Länder in der Golf-Region
87,5
18 Gold 750 75,0 15,1 – 15,9
14 Gold 585 58,5 13,1 – 13,6
09 Gold 375 37,5 ca. 11,2
08 Gold 333 33,33 10,5 – 10,9

Daneben gibt es noch viele andere Einteilungen, die aber meist ungebräuchlich geworden sind (z. B. 500), in Deutschland nicht verwendet werden (z. B. 840 in Frankreich) oder sich aufgrund ihrer Eigenschaften nicht am Markt durchsetzen konnten (z. B. 250).

Für Karat als Goldanteil wird häufig die Abkürzung kt verwendet. Insbesondere bei Uhreneinprägungen ist auch die Abkürzung C anzutreffen.

Der Feingehalt von Silber wird nicht in Karat angegeben. Stattdessen wurde dort eine 16-teilige Skala verwendet, die sogenannte Lötigkeit.

Weblinks

Einzelnachweise

  1. Wolfgang Trapp: Kleines Handbuch der Maße, Zahlen, Gewichte und der Zeitrechnung. Reclam, Stuttgart 1998, ISBN 3-89836-198-5.
  2. Feingehalt von Gold - die Unterschiede erklärt. Abgerufen am 3. Februar 2022.
  3. FeinGehG - Gesetz über den Feingehalt der Gold- und Silberwaren. Abgerufen am 3. Februar 2022.