Katastrophenfall

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Der Katastrophenfall ist sowohl eine Bezeichnung im staatlichen Katastrophenschutz als auch allgemein bei Sicherheitsbetrachtungen technischer Anlagen und Gebäude von Industrie und Wirtschaft. Erst formalisierte Beschreibungen von Katastrophen erlauben die Planung von wirksamen Alarm- und Sicherheitsmaßnahmen. Durch das Feststellen eines Katastrophenfalles finden im betroffenen Gebiet die entsprechenden Vorschriften über die Rechte, Pflichten und Einsatzpläne während einer Katastrophe ihre volle Anwendung. Vielfach wird im Fachjargon wie auch in Dokumentationen die Abkürzung K-Fall (auch Kat-Fall) verwendet. Die betroffene Bevölkerung wird mit Rundfunkdurchsagen, Sirenen- und Lautsprecherwarnungen, Pressemitteilungen sowie ortsüblichen Bekanntmachungen informiert.

Abgrenzung

In Deutschland

Das Feststellen des Katastrophenfalles ist in Deutschland eine öffentlich-rechtliche Entscheidung und obliegt dem Hauptverwaltungsbeamten (in der Regel der Landrat oder Oberbürgermeister in kreisfreien Städten). Mit Feststellung der Katastrophe gehen die Einsatzleitung und die Kostentragungspflicht auf dessen Behörde über. Ab diesem Zeitpunkt kann von den Ermächtigungen der jeweiligen Landeskatastrophenschutzgesetze Gebrauch gemacht werden.[1] Im Gegensatz dazu kann die Feuerwehr selbstständig den Ausnahmezustand erklären – mit dem Zweck kurzfristig zusätzliche Einsatzkräfte bei einem außergewöhnlichen Einsatzaufkommen oder einer Großschadenslage zu aktivieren.[2]

Die Entscheidung hat immer auch erhebliche finanzielle Folgen. Die Feststellung oder Nicht-Feststellung des Katastrophenfalls kann weitreichende juristische Konsequenzen haben:

Schadensregulierung

In versicherungsrechtlicher Sicht ist sie nach bundesdeutschem Verständnis ein Schadensereignis, welches objektiv deutlich über die Ausmaße von Schadensereignissen des täglichen Lebens hinausgeht und dabei Leben und Gesundheit zahlreicher Menschen, erhebliche Sachwerte oder lebensnotwendige Versorgungsmaßnahmen für die Bevölkerung erheblich gefährdet oder einschränkt.

Höhere Gewalt

Als höhere Gewalt (Rechtssprache) wird in der Regel bezeichnet, was eine Katastrophe ohne Einwirkung technischer Systeme verursacht oder ohne sich wirksamen Einfluss des Opfers ereignet (zum Beispiel Naturkatastrophe). Je nach Vertragsbedingungen (z. B. Versicherungsvertrag) sind solche Risiken aus der Regulierung ausgeschlossen.

In Österreich

Wird eine Stadt, oder ein Gebiet von den Hilfskräften zum Katastrophenfall erklärt, bedeutet dies, dass die Einsatzleitung von den Hilfskräften (z. B.: Freiwillige Feuerwehr) an die Behörden übergeben wird. Dies soll zu einem besseren Einsatz sowie Koordination der Hilfskräfte führen.

In der Schweiz

Der Ablauf ist ähnlich wie in Österreich.

Liste von Feststellungen des Katastrophenfalls

Deutschland

Siehe auch

Katastrophenfall in der Informationsverarbeitung

Beim Betrieb von Rechenzentren oder geschäftskritischen Anwendungen wird der Terminus Katastrophenfall (K-Fall) in erster Linie für zeitlich bedingte Ausfälle technischer Infrastruktur benutzt. Ein Ausfall des Telefax ist beispielsweise nicht als K-Fall anzusehen, da in der Regel eine Reihe anderer Kommunikationsmöglichkeiten verbleiben.

Als Faustregel für rein kommerzielle, das heißt, nicht menschliche Gesundheit oder Leben gefährdende K-Fälle ist eine Ausfallzeit ab einem halben bis einem ganzen Tag vorauszusetzen. Dienen die Rechenanlagen dem Betrieb anderer technischer Systeme wie Kraftwerken oder Fertigungsanlagen, kann diese Frist schon nach Sekundenbruchteilen eintreten (Unfall), falls das technische System nicht in einen schadlosen Ruhe- bzw. Fehlerzustand übergehen kann. Beim Betrieb eines Fahrzeugs etwa tritt der K-Fall schon ein, wenn das Fahrzeug nicht gefahrlos gestoppt wird bzw. ein menschlicher Fahrzeugführer die Fahrverantwortung nahtlos übernehmen kann.

Siehe auch

Dienstausfälle

Genauer spricht man vom Incident, wenn (mindestens) ein die zentralen Geschäftsprozesse beeinflussender Dienst für einen nicht absehbaren oder absehbar zu langen Zeitraum nicht erbracht werden kann sowie für diesen kein direkter Ersatz (Backup im weiteren Sinne) zur Verfügung steht. Ausfälle von Datenbanken können oftmals ein Incident bedeuten, da sie sämtliche geschäftsbestimmenden Daten enthalten, wenn dann kein Incident Management eingerichtet ist.

Einzelnachweise

  1. Links zu den Katastrophenschutzgesetzen der Bundesländer. Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe, abgerufen am 2. Mai 2020.
  2. Abgeordnetenhaus von Berlin , 18. Wahlperiode: Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Burkard Dregger (CDU) vom 28. Februar 2019 zum Thema: Ausnahmezustand Rettungsdienst bei der Berliner Feuerwehr. Drucksache 18 / 18 072.
  3. BayMBl. Nr. 115
  4. Katastrophenfall: Diese Regeln gelten in Bayern. In: br.de. 16. März 2020, abgerufen am 23. März 2020.
  5. Katastrophenfall: Diese Regeln gelten in Bayern. In: bayern.de. 19. März 2020, abgerufen am 24. März 2020.
  6. Bennet Klawon: Katastrophenfall in Bayern aufgehoben. Behörden Spiegel online, 16. Juni 2020, abgerufen am 21. Juni 2020.
  7. Bayerisches Ministerialblatt 2020 Nr. 710, Verwaltungsvorschrift 2154-I, Corona-Pandemie: Feststellung der Katastrophe in Bayern, Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Sport und Integration vom 8. Dezember 2020, Az. D4-2257-3-43. 8. Dezember 2020, abgerufen am 9. Dezember 2020.
  8. Bericht aus der Kabinettssitzung vom 6. Dezember 2020. In: bayern.de. 6. Dezember 2020, abgerufen am 8. Dezember 2020.
  9. Häufige Fragen - Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration. In: corona-katastrophenschutz.bayern.de. Abgerufen am 26. Dezember 2020.
  10. Corona: Wieder landesweiter Katastrophenfall in Bayern. 10. November 2021, abgerufen am 10. November 2021.
  11.  BayMBl. 2022 Nr. 168 - Verkündungsplattform Bayern. Abgerufen am 15. März 2022.
  12. WELT: Verwirrung um Ausrufung des Katastrophenfalls in Bayern. In: Die Welt. 9. März 2022 (welt.de [abgerufen am 31. März 2022]).