Kategorie:Rechtsregel
aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Die Kategorie dient der Aufnahme von Rechtsregeln.
Als Rechtsregel im Sinne der Kategoriedefinition gilt eine kurze, oft sprichwörtliche, allgemeine Regelung, die auf verschiedene Sachverhalte Anwendung finden kann.
Dies ist eine Objektkategorie für Artikel, die folgendes Kriterium erfüllen: „ist ein/e Rechtsregel“. Das gilt auch für sämtliche Artikel in Unterkategorien. Diese Kategorie kann je nach Regelung des Fachbereichs eingeordnet werden in Objektkategorien und in Themenkategorien („gehört zu …“).
Einträge in der Kategorie „Rechtsregel“
Folgende 19 Einträge sind in dieser Kategorie, von 19 insgesamt.