Kategorie:Rechtsregel

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie

Die Kategorie dient der Aufnahme von Rechtsregeln.

Als Rechtsregel im Sinne der Kategoriedefinition gilt eine kurze, oft sprichwörtliche, allgemeine Regelung, die auf verschiedene Sachverhalte Anwendung finden kann.

Emblem-notice-alternate.svg Dies ist eine Objektkategorie für Artikel, die folgendes Kriterium erfüllen: „ist ein/e Rechtsregel“. Das gilt auch für sämtliche Artikel in Unterkategorien. Diese Kategorie kann je nach Regelung des Fachbereichs eingeordnet werden in Objektkategorien und in Themenkategorien („gehört zu …“).