Kategorie:Weinhandel
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Definition: Weinhandel als Wirtschaftszweig mit der Ware von Wein als Getränk im Sinne des WZ 46.36 (Großhandel) und WZ 47.25 (Einzelhandel). Davon abgegrenzt werden der Anbau von Weintrauben und die Herstellung von Wein als Getränk.
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