Kategorie Diskussion:Kirchenrechtler (kanonisches Recht)

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Die Vermengung mittelalterlicher Autoren mit modernen Autoren ist systematisch wenig sinnvoll. --Enzian44 (Diskussion) 00:03, 3. Mär. 2013 (CET)

Warum? Die Kategorie ließe sich problemlos zeitlich untergliedern, da spricht nichts dagegen. Bei der derzeitigen Füllung besteht dazu aber kein zwingender Anlass. --$TR8.$H00Tα {#} 10:27, 3. Mär. 2013 (CET)
Doch, Anlaß bestünde schon: die mittelalterlichen Autoren und ihre Werke sind der Forschungsgegenstand der modernen Kirchenrechtler. --Enzian44 (Diskussion) 18:46, 12. Mai 2013 (CEST) Nachtrag: Ferner könnte man sie dann bei Kategorie: Jurist im Mittelalter einhängen. --Enzian44 (Diskussion) 18:51, 12. Mai 2013 (CEST)