Kategorie Diskussion:Person (Mordfall)
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Wie genau soll entschieden werden, wann eine Person oder Personengruppe hier in die Kategorie aufgenommen werden soll oder nicht? Sind die bspw. die Fälle Siegfried Lorenz (Politiker, 1930), Hans-Joachim Böhme (Parteifunktionär) und Herbert Häber einschlägig genug? Soll man verurteilt sein, genügt die gerichtlich festgestellte Anstiftung? Wie genau definiert sich Mordfall? Und reicht nicht bei den Personen die Kategorie Kategorie:Verurteilte Person? Louis Wu (Diskussion) 14:31, 22. Jan. 2020 (CET)
- DIe Kat. ist zur Zeit sehr weit ausgelegt: "Artikel über Personen(gruppen), die mit Mordfällen in Verbindung stehen." Ich frage mich allerdings, ob die Todesfälle an der Grenze wirklich als Mord definiert werden können. --Rita2008 (Diskussion) 15:01, 22. Jan. 2020 (CET)
- Und wen interessiert genau dein POV, wenn es dazu ein Gerichtsurteil gibt, dass es Beihilfe zum Mord in mehreren Fällen war? Genau, gar keinen.--Tohma (Diskussion) 16:20, 22. Jan. 2020 (CET)
- Die Kategorie ist viel zu umfangreich gefasst. Zumal ja trotzdem immer die Vermutung bleibt bzw. die Assoziation geweckt wird, jemand sei direkt involviert. In Verbindung stehen: auch Polizisten, Zeugen...? Außerdem: es fehlen demnach hier ja ziemlich viele Personen, man denke an die ganzen Rechten aus dem Umfeld NSU: Tohma : wiellst du hier nicht mal tätig werde oder kümmerst du dich nur um "Linke"? Die Willkür wird dadurch in meinen Augen nur doch deutlicher. Louis Wu (Diskussion) 18:18, 22. Jan. 2020 (CET)