Kategorie Diskussion:U-Bahnhof in Berlin

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U-Bahnhof oder auch Station

Leider gibt in anderen Diskussionen Probleme mit der Tatsache, dass ich Bahnhöfe der Berliner U-Bahn nicht mehr als Station im Artikel belassen, sondern einheitlich als U-Bahnhof bezeichnet habe, siehe z.B. U-Bahnhof Wittenbergplatz. Ich begründe dies mit der Tatsache, dass die BVG selbst die Bezeichnung U-Bhf an den Zugängen benutzt. Außerdem kennt die zugrundeliegende BOStrab nur Haltestellen, keine Stationen oder Bahnhöfe. Bei Eisenbahn-Artikeln halte ich dagegen Station als Oberbegriff für Bahnhöfe und Haltepunkte gemäß EBO für zweckmäßig.
Ich stellte meine Absicht der einheitlichen Bezeichnung des Objekts U-Bahnhof zur Diskussion.

Gruß aus Mariendorf Michael (Diskussion) 11:55, 30. Jul. 2012 (CEST)

An für sich spricht nichts dagegen, allerdings braucht es dafür nicht extra Edits, ich sehe das in etwa so wie das Löschen/Einfügen von Leerzeilen nach Überschriften an. Was letztlich gemeint ist, dürfte in beiden Fällen klar sein. Ich bin zwar kein Freund von Stationen (auch bei Eisenbahnen, da heißt der Oberbegriff bei mir schlicht Bahnhof, auch wenn's falsch sein mag), aber ich kann damit auch leben. -- Platte ∪∩∨∃∪ 12:27, 30. Jul. 2012 (CEST)
Ich halte das für ziemlich Haarspalterei, gerade weil auch im Alltag als auch im Dialog mit der BVG stets von "U-Bahnhof" gesprochen wird. Rechtlich mögen dies Haltestellen sein (wofür du nur Kopfschütteln ernten wirst), sprachlich nicht. Erst recht wird es absurd, wenn du die Artikel dahingehend veränderst, dass im kompletten Artikel nur noch von Station gesprochen wird. Ein Bahnhofschild bleibt ein Bahnhofsschild, ein Bahnhofseingang bleibt ein Bahnhofseingang – da hat das Wort "Station" nichts zu suchen. Eine U-Bahnlinie wird in Berlin eben nicht um eine Haltestelle erweitert, sondern um einen Bahnhof. Da wird auch die BOStrab daran nichts ändern. --jcornelius Benutzer Diskussion:Jcornelius 14:13, 30. Jul. 2012 (CEST)
Geht's hier nur zu Bahnhöfen nach EBO oder vielleicht auch mal zu einem Haltepunkt?
Weder schreiben wir hier Gesetzestexte noch sind wir verpflichtet verordnungskonform zu fomulieren. Begriffe wie "Bahnhof" verdeutlichen sehr schön, dass es je nach Kontext unterschiedliche Bedeutungen eines Wortes gibt. Die Definition nach EBO ist dabei nur eine möglich. Das Zeichen 432 der StVO in rechts gezeigter Ausprägung steht nun bestimmt nicht nur an Orten, wo auf einen Bahnhof nach EBO verwiesen wird; die inhaltliche Bedeutung ist also eine andere. Für einen enzyklopädischen Text ist die Verständlichkeit wichtig und die leidet nicht, da im Kontext mit der U-Bahn die Begriffe Bahnhof, Haltestelle oder Station synomyn verwendet werden können ohne unpräzise zu sein. Grüße --axel (Diskussion) 20:03, 30. Jul. 2012 (CEST)