Kielholen

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Darstellung auf einem Holzstich aus dem 15. oder 16. Jahrhundert

Kielholen war eine schwere Form der Bestrafung in der Seefahrt.

Auf dem Schiff in der Bildmitte wird eine Person gekielholt. Gemälde von Lieve Verschuier

In seiner üblicheren Bedeutung bezeichnet Kielholen – auch kielen – eine schwere, in der Seefahrt bis ins 19. Jahrhundert gebräuchliche Disziplinarstrafe, bei der der Bestrafte an einem Tau unter dem Rumpf des Schiffs durchgezogen wurde. Der zu Strafende wurde auf See entweder querschiffs (d. h. von einer Nock der Großrah zur anderen) oder längsschiffs (d. h. vom Bug zum Heck) unter dem Schiffskiel entlanggezogen. Kielholen endete angesichts der schweren Verletzungen, die durch raue Ablagerungen wie Seepocken und scharfschalige Entenmuscheln am Schiffsrumpf entstanden (siehe Fouling), oft tödlich. Entscheidend war unter anderem, wie schnell am Seil gezogen wurde und ob der zu Strafende selbst schwimmen oder tauchen konnte, um ausreichend Abstand zum Rumpf zu halten.

Nach anderen Darstellungen wurde der Verurteilte mit Gewichten beschwert, um ebendieses Entlangscheuern am Rumpf zu vermeiden.

„So jemand auf seiner Wache schlafend befunden würde, der soll 3 mal gekiehlt werden.“

In der Seefahrt des 17., 18. und 19. Jahrhunderts galt das Kielholen neben dem Spießrutenlaufen als die schwerste aller Körperstrafen.

Der erste Beleg für das Kielholen stammt aus dem 7. Jahrhundert v. Chr.[1]

Literatur

  • Einen Matrosen kielen oder kielholen. Eintrag in: Johann Hinrich Röding: Allgemeines Wörterbuch der Marine in allen Europæischen Seesprachen nebst vollstændigen Erklærungen. Nemnich, Hamburg & J.J. Gebauer, Halle, 1793–1798.

Siehe auch

Weblinks

Fußnoten

  1. H. A. Ormerod, Piracy in the Ancient World (New York: Dorset Press, 1987), 54–56.