Kimberley-Prozess

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Mitgliedsstaaten

Der Kimberley-Prozess ist ein komplexes System, das über staatliche Herkunftszertifikate den Handel mit sogenannten Blutdiamanten unterbinden soll. Als Blutdiamanten werden geschmuggelte Diamanten bezeichnet, durch die verschiedene Kriege in Afrika finanziert wurden bzw. werden.[1]

Vorgeschichte

Die über illegal geschürfte Diamanten finanzierten Bürgerkriege in Liberia und Sierra Leone machten das Problem der Blutdiamanten in den 1990er Jahren deutlich. 1998 verbot der UNO-Sicherheitsrat erstmals einer Rebellenbewegung, der angolanischen UNITA, die Ausfuhr von Diamanten, um so den Bürgerkrieg in Angola zu beenden. Als offensichtlich geworden war, dass die UNITA weiterhin ihren Krieg über Diamanten finanzierte, trafen sich im Mai 2000 im südafrikanischen Kimberley mehrere Diamanten produzierende Länder aus dem südlichen Afrika, um die Problematik grundsätzlich anzugehen. Seit 2003 ist der Kimberley-Prozess offiziell in Kraft, das heißt, es dürfen nur solche Diamanten gehandelt werden, für die offizielle Herkunftszertifikate des jeweiligen Ursprungslandes vorliegen.

Gegenwärtiger Stand und weitere Planungen

Inzwischen beteiligen sich 56 Länder (die Staaten der Europäischen Union als eines gerechnet), darunter sämtliche afrikanischen Diamantenproduzenten, am Kimberley-Prozess.[2] Ein internationales Gremium ist eingerichtet worden, das prüft, ob die teilnehmenden Staaten die Zertifikate korrekt ausstellen. Neben etlichen Berichten über Korruption innerhalb des Prozesses und gefälschte Zertifikate gibt es einige offensichtliche Erfolge des Systems. Inzwischen existieren darüber hinaus Überlegungen, das System mit positiver Stoßrichtung auszubauen. Dabei soll es nicht nur weg von den „Blut-“ oder „Kriegsdiamanten“ gehen, sondern auch hin zu Friedensdiamanten, also zu einem System, das auch soziale oder ökologische Fragen thematisiert („Diamanten für Entwicklung“).

Teilnehmende Staaten bzw. Staatenverbund

Am Kimberley-Prozess teilnehmende Staaten und Staatenverbund:[2]

  1. Angola
  2. Armenien
  3. Australien
  4. Bangladesch
  5. Belarus
  6. Botswana
  7. Brasilien
  8. Volksrepublik China
  9. Elfenbeinküste
  10. Eswatini
  11. Europäische Union
  12. Gabun
  13. Ghana
  14. Guinea
  15. Guyana
  16. Indien
  17. Indonesien
  18. Israel
  19. Japan
  20. Kanada
  21. Kambodscha
  22. Kamerun
  23. Kasachstan
  24. Demokratische Republik Kongo
  25. Republik Kongo
  26. Demokratische Volksrepublik Laos
  27. Lesotho
  28. Libanon
  29. Liberia
  30. Malaysia
  31. Mali
  32. Mexiko
  33. Mauritius
  34. Namibia
  35. Neuseeland
  36. Norwegen
  37. Panama
  38. Russische Föderation
  39. Schweiz
  40. Sierra Leone
  41. Simbabwe
  42. Singapur
  43. Sri Lanka
  44. Südafrika
  45. Republik Korea (Südkorea)
  46. Tansania
  47. Thailand
  48. Togo
  49. Türkei
  50. Ukraine
  51. Venezuela
  52. Vereinigte Arabische Emirate
  53. Vereinigtes Königreich
  54. USA
  55. Vietnam
  56. Zentralafrikanische Republik

Gegen die Elfenbeinküste wurde wegen des illegalen Handels von Diamanten ein Embargo bis Ende 2010 verhängt.[3]

Kritik

Es gibt aber auch kritische Stimmen zum Kimberley-Prozess. Die deutsche Hilfsorganisation Medico international kritisiert das Abkommen, weil die Kontrollen völlig unzureichend seien und fordert ferner, die am Diamantenhandel beteiligten transnationalen Unternehmen für die Beseitigung der Kriegsschäden, etwa in Sierra Leone und Angola, zur Verantwortung zu ziehen.[4]

Weblinks

Einzelnachweise

  1. De Beers „The Kimberley Process“ (Memento vom 21. Januar 2012 im Internet Archive) aufgerufen 31. Oktober 2011 (en).
  2. a b Teilnehmerstaaten auf der Website des Kimberley-Prozesses (englisch), abgerufen am 2. Januar 2022.
  3. Kimberley-Jahrestagung: Rückschlag bei Blutdiamanten. taz-Artikel, abgerufen am 17. Juni 2010.
  4. Pressemitteilung von medico.de (Memento des Originals vom 4. April 2013 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.medico.de, abgerufen am 31. Oktober 2011.