Kirchenfreiheit
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Kirchenfreiheit steht für:
- Libertas ecclesiae, die Freiheit und Unabhängigkeit der ihrem Selbstverständnis nach einen und von Jesus Christus eingesetzten katholischen Kirche.
- Das kirchliche Selbstbestimmungsrecht, d. h. das Recht von Kirchen und Religionsgemeinschaften ihre Angelegenheiten selbst zu regeln.
- Den Kirchenfrieden, die Freiheit vor Verfolgung in Kirchen oder Kirchhöfen und das Recht der Kirchen zur Gewährung dieses Schutzes.
Siehe auch: Domfreiheit
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