Kommunalpolitische Vereinigung der CDU und CSU Deutschlands

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie

Die Kommunalpolitische Vereinigung der CDU und CSU Deutschlands (KPV) ist eine Unterorganisation der CDU und der CSU. Sie richtet sich an die kommunalen Mandatsträger der beiden Parteien und will die Arbeit der Union auf der Ebene der Städte und Gemeinden koordinieren. Hierzu führt die KPV Schulungen und Beratungen für kommunale Mandatsträger durch, wirkt aber auch bei der Vorbereitung kommunalpolitisch relevanter Gesetze mit.

Geschichte

Die Geschichte der KPV reicht bis in die unmittelbare Nachkriegszeit in Deutschland zurück. Ende 1945 richteten christdemokratische Politiker in Hessen ein Kommunalsekretariat ein. Diesem Beispiel folgten ähnliche Gründungen in Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Bayern. Im Januar 1948 vereinbarten Vertreter der Westzonen bei einem Treffen in Wiesbaden, die Organisation kommunalpolitischer Arbeitsgemeinschaften in allen Ländern der drei Zonen durchzuführen. Dieses führte im August 1948 zur Ersten interzonalenkommunalpolitischen Tagung der CDU/CSU in Koblenz. Dort wurde u. a. eine Satzung verabschiedet sowie ein erstes kommunalpolitisches Grundsatzprogramm beschlossen. Zum ersten Vorsitzenden der KPV wurde der Recklinghäuser Oberbürgermeister Wilhelm Bitter gewählt. Nachdem die Vereinigung anfangs ihren Sitz in der Stadt ihres Vorsitzenden hatte, entschloss man sich nach dem Ende seiner Amtszeit 1964 diesen nach Bonn zu verlagern. Seit 1967 ist der Sitz in der CDU-Bundeschäftsstelle integriert und befindet sich mit dem Umzug der CDU nach Berlin seit 2000 nunmehr in der deutschen Hauptstadt. In den 1970er Jahren erhielt die KPV mit Horst Waffenschmidt erstmals einen Bundespolitiker zum Vorsitzenden. Er richtete die Vereinigung durch intensive programmatische Arbeit neu aus und sicherte ihr so innerhalb der beiden Unionsparteien sowie in der gemeinsamen Bundestagsfraktion von CDU und CSU einen größeren Einfluss.

In der 16-jährigen Amtszeit von Peter Götz ist es der KPV gelungen, wesentliche Forderungen für die Kommunen in Deutschland durchzusetzen. Dazu gehört insbesondere die Verhinderung des Bundesdurchgriffs auf die Kommunen: Seit der Föderalismusreform I ist eine direkte Aufgabenzuweisung an die Kommunen in Bundesgesetzen sowohl bei der Landesverwaltung der Bundesgesetze als auch bei der Bundesauftragsverwaltung ausgeschlossen (Art. 84 Abs. 1 GG). Der Weg führt damit grundsätzlich über die Länder. Da die in den jeweiligen Landesverfassungen verankerten Konnexitätsregelungen uneingeschränkt greifen, ist eine Aufgabenübertragung auf die Kommunen ohne entsprechende Finanzierung damit unmöglich geworden. Bei der Neuorganisation der Grundsicherung für Arbeitssuchende (Hartz-IV-Reform) hat sich Götz insbesondere dafür stark gemacht, eine sichere Rechtsgrundlage zu schaffen, die es Kommunen ermöglicht, allein die Arbeitsvermittlung vor Ort zu übernehmen (sog. Optionskommunen), aber auch in gemeinsamen Einrichtungen zusammenwirken zu können. Aus Sicht der KPV ist bei dem ausgehandelten Kompromiss die Ausweitung der Zahl der Optionskommunen von 69 auf 110 von besonderer Bedeutung. Diese gibt weiteren Landkreisen und kreisfreien Städten Gelegenheit zur eigenverantwortlichen Wahrnehmung der Betreuung von Langzeitarbeitslosen. In die Amtszeit von Peter Götz fällt auch die größte Kommunalentlastung in der Geschichte der Bundesrepublik mit der Übernahme der Kosten für die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung durch den Bund. Die Übernahme dieser Kosten ist nicht nur durch die Höhe der Entlastung – allein im Zeitraum 2012 bis 2016 werden es voraussichtlich rund 20 Milliarden Euro sein – von historischer Bedeutung, sondern auch, weil der Bund hier zum ersten Mal anerkannt hat, dass er für die sozialen Lasten zuständig ist, deren Höhe er ebenso bestimmt wie die Gruppe der Leistungsempfänger, ohne dass die Kommunen in Deutschland in ihrer Selbstverwaltung dazu Regelungen hätten treffen können.

Bundesvorsitzende

Weblinks

Einzelnachweise