Kondominialakt

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie

Unter einem Kondominialakt (von lateinisch con ‚mit‘ bzw. ‚zusammen‘ und

dominatus

‚Herrschaft‘) versteht man eine Handlung, bei der mehrere zur Herrschaftsausübung Befugte zusammenwirken. Die gemeinschaftlich ausgeübte Herrschaft über ein Gebiet heißt Kondominium.