Kondominialakt
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Unter einem Kondominialakt (von lateinisch con ‚mit‘ bzw. ‚zusammen‘ und
dominatus
‚Herrschaft‘) versteht man eine Handlung, bei der mehrere zur Herrschaftsausübung Befugte zusammenwirken. Die gemeinschaftlich ausgeübte Herrschaft über ein Gebiet heißt Kondominium.