Himmelslaterne

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Aufsteigende Kong-Ming-Laterne

Eine Himmelslaterne (chinesisch 

天燈

 / 

天灯

, Pinyin

Tiāndēng

, Jyutping

Tin1dang1

, englisch

Sky-Lantern

 – „Himmels-Lampion“), auch Kong-Ming-Laterne bzw. Kongming-Laternea (

 / 

孔明灯

,

Kǒngmíngdēng

, Jyutping

Hung2ming4dang1

) ist ein Lampion in Leichtbauweise, der in die Luft aufsteigen kann. Der Auftrieb wird durch Erwärmung der im Ballonkörper enthaltenen Luft mittels einer eigenen Feuerquelle erzeugt. Sie wurde vor fast 2000 Jahren in China vom Militärführer Kong Ming entwickelt und als Kommunikationsmittel eingesetzt[1] und ist damit der älteste Heißluftballon der Welt. Auch heute werden sie in verschiedenen asiatischen Ländern (insbesondere zum chinesischen Neujahr) von Einheimischen steigen gelassen, aber auch das ganze Jahr etwa an Touristenstränden verkauft. Andere Handelsnamen sind Glückslaterne, Wunschlaterne, Himmelskerze (englisch Skycandle), oder aus dem thailändischen Khom Loy.

Ab Anfang der 2000er-Jahre wurden Himmelslaternen auch in Europa bekannt; nach einem heftigen, aber kurzen Verkaufserfolg wurden sie in Deutschland, Österreich und Liechtenstein sowie in manchen Gebieten der Schweiz[2][3] verboten.

Bauweise und Prinzip

Touristen lassen eine Himmelslaterne in Xitang (China) steigen
Brandsatz aus wachsgetränktem Baumwollstoff, befestigt mit Keramikschnur

Eine nach unten offene Papiertüte wird durch einen runden Rahmen aus einem zarten Bambusspan und 2 Drahtspeichen aufgespannt. Die Höhe beträgt etwa einen Meter und der Durchmesser 40 bis 60 Zentimeter. In der Öffnung hängt ein mit einer brennbaren Flüssigkeit oder Wachs getränkter Baumwollstoff, Papier oder poröser Körper. Die Flamme beleuchtet die Laterne und erzeugt den Auftrieb, der nach dem Prinzip eines Heißluftballons funktioniert. Die Luft im Inneren der Laterne wird durch die Flammenbrandgase erwärmt, dehnt sich aus und ihre Dichte sinkt unter die der Außenluft. Damit wird die Laterne leichter als ihre Umgebung. Das bewirkt einen Auftrieb, der die Laterne aufsteigen lässt. Durch das dünne Seidenpapier bzw. Reispapier erstrahlt die Laterne hell und ist auf etliche Kilometer sichtbar.

Schon leichter Wind oder Luftturbulenz führt zu starkem Schwanken des Ballons noch in der Haltephase und verhindert sicheres Starten. Je nach Größe von Ballon und Brennstoffportion, aber auch abhängig von der Umgebungstemperatur, dauert die Brennphase 5 bis 30 Minuten, wobei die Flamme etwa mit dem kleiner werdenden Brennteil kleiner wird, passend zum geringer werdenden Auftriebsbedarf. Zuletzt (Mitte 2009 in Österreich) verkaufte Exemplare hatten brandhemmend mit Salzen imprägniertes Papier. Bei klarem Nachthimmel und etwas Wind entfernte sich ein Ballon nach 20 Minuten so weit, dass er nur noch punktförmig und so hell wie ein sehr heller Stern am Himmel erschien.

Geschichte

Himmelslaternen beim Lichterfest in Maecho (Thailand)

Die Himmelslaterne wurde vor fast 2000 Jahren vom chinesischen Militärführer und Gelehrten Zhuge Liang entwickelt, dessen „Rufname“ Kongming war – daher auch Kongming-Laterne –, und zur Kommunikation eingesetzt. Der Überlieferung nach waren er und seine Armee von Feinden umzingelt, mit den Ballons konnten sie jedoch um Hilfe rufen.[4] Durch die große Flughöhe sind die Laternen über viele Kilometer sichtbar. Später wurden die Laternen zu besonderen Anlässen wie Hochzeiten oder verschiedenen Festen benutzt, sie sollten Glück bringen und Wünsche erfüllen.[5] Eines der bekanntesten Feste, an denen die Laternen benutzt wurden und werden, ist das chinesische Laternenfest, dessen Ursprünge bis in das dritte Jahrhundert zurückreichen.

2005 wurden am Strand von Khao Lak (Thailand) 5000 Himmelslaternen im Gedenken an die Opfer des Seebebens im Indischen Ozean 2004 in den Nachthimmel geschickt.[6]

In Europa waren die Laternen ab 2006 frei erhältlich, nach mehreren Unglücksfällen ist ihr Gebrauch jedoch zunehmend national reglementiert beziehungsweise gänzlich untersagt.

Gefahren

Brände

Die Laternen können Strecken von vielen Kilometern zurücklegen, wobei ihre Flugrichtung durch wechselnde Windrichtungen unvorhersehbar wird. Im Normalfall sinkt die Himmelslaterne erst dann zu Boden, wenn der Brandsatz erschöpft ist.

Von den Laternen kann eine erhebliche Brandgefahr ausgehen, etwa durch Entzündung beim Start, wodurch umstehende Personen gefährdet werden. Wenn die Laterne in regulär brennendem Zustand wegen Auftriebsverlusts (undichte Ballonhülle, Fallwinde) abstürzt oder in der Luft Feuer fängt (z. B. durch Windstoß), birgt sie Gefahr für Gebäude und Bäume. Auch durch Hineintreiben in Hindernisse kann die Laterne Brände entfachen, selbst die glühenden Reste nach vollständiger Verbrennung des Brennstoffes sind noch gefährlich.[7]

Besonders hoch ist das Brandrisiko, wenn die Laternen bei lang anhaltender trockener Witterung eingesetzt werden, da dann eine erhöhte Waldbrandgefahr besteht.

Beispiele

Im Jahr 2009 entfachten Himmelslaternen einer Hochzeitsgesellschaft in Hessen einen Hausbrand und verursachten einen Schaden von 300.000 Euro.[8]

Im gleichen Jahr brannte eine Steganlage eines Yachthafens am Rhein bei einer anderen Hochzeitsfeier durch von der Brautmutter gekaufte Himmelslaternen, die hierfür nach einem OLG-Urteil haften musste.[9]

Ebenfalls 2009 starb in Siegen ein Zehnjähriger an einem durch eine Himmelslaterne verursachten Brand.[10]

In der Neujahrsnacht 2020 wurde das Affenhaus im Zoo Krefeld durch Himmelslaternen in Brand gesetzt.[11] Dabei kamen 21 Affen, Flughunde und Vögel ums Leben.[12] Drei Frauen, die Himmelslaternen trotz des geltenden Verbots gestartet hatten, stellten sich später den Behörden,[11] im Dezember 2020 akzeptierten sie Strafbefehle über jeweils 180 Tagessätze.[13]

Weitere Gefahren

Aufgrund der Steighöhe von Himmelslaternen wird eine Beeinträchtigung oder Gefährdung des bodennahen Flugverkehrs gesehen, da sie in den Radarbereich der Flugüberwachung und Flugsicherung eindringen können.[14]

Eine weitere mögliche negative Folge ist die Irritation von z. B. Kraftfahrzeuglenkern durch herabsinkende Ballons. Gelegentlich kommt es zu Falschalarmen bei der Feuerwehr und zu UFO-Meldungen.[15]

Die Drahtspeichen des Öffnungsrings können bei Weidevieh Magenverletzungen hervorrufen und auch Stromleitungen kurzschließen.[7] Besser ist daher die Befestigung des Brandsatzes mit Keramikschnur.

In Italien wurde 2018 von Teer- und Plastikteilchen berichtet, die von solchen Lampions stammten und in den Pansen von Weidekühen gelangt seien. Laternenreste im Pflanzenaufwuchs seien nicht mehr sichtbar und kämen so in den Futterkreislauf.[16]

Rechtslage

Für Himmelslaternen sind in vielen Staaten bisher keine gesetzlichen Regelungen vorgesehen.

Vor dem Hintergrund der beschriebenen Gefahren und der gestiegenen Verbreitung der Laternen auch in Europa nahmen gesetzliche Einschränkungen oder Totalverbote für deren Gebrauch zu. Die zu beachtenden Vorschriften und Genehmigungsverfahren unterscheiden sich in den einzelnen Staaten und Ländern.

Allgemeine Risiken

Versicherungen können nach Bränden auch bei genehmigten oder zulässigen Laternenflügen mit Hinweis auf die allgemeinen Versicherungsbedingungen eine Schadensregulierung verweigern.

Kommt es zu einem Brandunglück, kann das als fahrlässige Brandstiftung geahndet werden.

Deutschland

Schon 1936 wurde im Deutschen Reich, nachdem der Einsatz von Himmelslaternen einige Brände hervorgerufen hatte, eine Polizeiverordnung über Papierballons mit Brennstoffantrieb erlassen, in der Papierballons mit Brennstoff oder Kerzen verboten waren.[17] Der Grund für das Verbot der Himmelslaternen in nahezu allen Bundesländern Deutschlands seit 2009 war der tragische Unfalltod eines zehnjährigen Jungen nahe Siegen, verursacht durch eine Himmelslaterne eines 23-jährigen Nachbars.[18][19]

Die Verwendung von Himmelslaternen ist in Deutschland grundsätzlich nicht erlaubt. In Baden-Württemberg wurden Himmelslaternen als ungesteuerte Flugkörper mit Eigenantrieb eingestuft,[14] was jedoch vom Wortlaut der LuftVO in der Fassung vom 18. Januar 2010 nicht mehr gedeckt war.[20] Deshalb beschloss das Landeskabinett 2012 explizit ein Verbot.[21] Der Gebrauch von Himmelslaternen ist in Bayern durch § 18 (5) der Verordnung über die Verhütung von Bränden (VVB) untersagt. Ausnahmegenehmigungen werden laut Information des Innenministeriums grundsätzlich nicht erteilt. Hintergrund ist, dass die frei fliegenden, unbemannten Heißluftballone nicht kontrollierbare, bewegliche, offene Feuerstätten im Sinne der VVB sind.[22] In Berlin ist eine Genehmigung für das Steigenlassen von Himmelslaternen erforderlich. Sie wird dort aber generell nicht erteilt, da Beeinträchtigungen im Luftverkehr und Waldbrandgefahr befürchtet werden.[23][24] In Sachsen-Anhalt gilt die Gefahrenabwehrverordnung zur Verhütung von Bränden durch die Benutzung von Ballonen.[25] Das Thüringer Innenministerium hat ein Verbot für das Aufsteigenlassen von Himmelslaternen ausgesprochen, das seit dem 19. Oktober 2009 gilt. Bei Zuwiderhandlung droht ein Bußgeld von bis zu 5000 Euro.[19][26][23]

Auch alle anderen Bundesländer haben in den Jahren 2009 und 2010 Verbote erlassen: In Niedersachsen seit dem 1. Mai 2009,[27] in Nordrhein-Westfalen seit dem 18. Juli 2009,[28] in Hessen seit dem 23. Juli 2009,[29] in Mecklenburg-Vorpommern seit dem 26. August 2009,[30][31] in Schleswig-Holstein seit dem 28. August 2009,[32] in Rheinland-Pfalz seit dem 1. September 2009,[33][34] in Sachsen seit dem 1. September 2009, im Saarland seit dem 2. Oktober 2009,[23] in Bremen seit dem 14. Oktober 2009,[35] in Hamburg seit dem 1. Februar 2010[36] und in Brandenburg seit dem 4. Februar 2010.[37]

Dennoch können derartige Objekte über das Internet erworben werden.[38]

Niederlande

Die Verwendung von Himmelslaternen ist in den Niederlanden erlaubt, wenn sie den technischen Sicherheitsanforderungen entsprechen. Himmelslaternen, die diesen Anforderungen nicht entsprechen, dürfen vom Handel in den Niederlanden nicht vertrieben werden.[39]

Österreich

In Österreich ist das Inverkehrbringen (das ist „das Feilhalten, Verkaufen, Einführen, unentgeltliche Abgeben oder Verteilen eines Produktes sowie seine Anwendung oder Überlassung im Rahmen einer Dienstleistung“) derartiger Laternen durch die Wunschlaternen-Verordnung[7] des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz zum Produktsicherheitsgesetz 2004 seit dem 10. Dezember 2009 generell verboten.

Schon vorher war das Steigenlassen nur punktuell zulässig, bzw. generell eine Genehmigung seitens der Austro Control, der österreichischen Flugsicherungsbehörde, einzuholen, wie bei jedem Objekt, das Steighöhen über 400 Meter erreicht.

Schweiz

In der Schweiz besteht grundsätzlich kein Verbot des Steigenlassens von Himmelslaternen. Im Umkreis von fünf Kilometern zu einem Flughafen oder Flugplatz ist es jedoch verboten.[40][2] In einzelnen Kantonen oder Gemeinden gibt es Vorschriften, die den Betrieb weiter einschränken oder ganz verbieten, beispielsweise aufgrund von Umweltschutzvorschriften, Reklameverordnungen oder Strassenverkehrsgesetzen.[2] Eine klare Altersbegrenzung existiert nicht. Aufgrund der notwendigen Vorsichtsmaßnahmen[41] wird oft empfohlen, Himmelskerzen nur unter Aufsicht Erwachsener steigen zu lassen.[42]

Vereinigtes Königreich

Im Vereinigten Königreich gibt es kein landesweites Verbot von Himmelslaternen. Allerdings besteht in 16 der 22 der Bezirke von Wales ein Verbot (Stand März 2017). Die Tierschutzorganisation Royal Society for the Prevention of Cruelty to Animals (RSPCA) forderte 2017 ein landesweites Verbot und zeigte ein Bild einer toten Eule, verstrickt zwischen Drahtspeichen und Reif einer Laterne.[43]

Trivia

  • Aufgrund der kommerziellen Verbreitung der Himmelslaternen seit Anfang der 2000er Jahren in den verschiedenen Ländern Europas wurden diese vermehrt als „unbekannte Flugobjekte am Himmel“ (UFO) bei den zuständigen Stellen des Landes gemeldet.[44][45][46]

Anmerkung

Weblinks

Commons: Himmelslaternen (Sky lanterns) – Sammlung von Bildern

Einzelnachweise

  1. TechSpielWelt (Memento vom 26. April 2014 im Internet Archive) Peter Jehle, Liechtenstein, 2012, abgerufen am 25. April 2014. (Schweizer Hochdeutsch)
  2. a b c Himmelslaternen. In: bazl.admin.ch. Bundesamt für Zivilluftfahrt, BAZL, abgerufen am 4. Januar 2020 (Schweizer Hochdeutsch).
  3. Skycandle. (Memento vom 14. Juli 2014 im Internet Archive) In: skycandle.ch, Melchior Limacher, Zürich 2014, abgerufen am 11. Juli 2014. (Schweizer Hochdeutsch)
  4. The Fascinating History of the Wish Lantern. Chinese lantern. (Nicht mehr online verfügbar.) In: designinteriorideas.com. Interior Design Ideas, archiviert vom Original am 2. Juni 2013; abgerufen am 28. Februar 2022 (englisch).
  5. about sky lanterns. (Memento vom 9. Juli 2015 im Internet Archive) PDF-Datei; 53 kB, In: weddinglanternsskylanterns.com, abgerufen am 19. Juli 2012. (englisch)
  6. 2005, Xin Zhou, 2nd prize, Arts and Entertainment. (Nicht mehr online verfügbar.) In: worldpressphoto.org. World Press Photo, 26. Dezember 2005, archiviert vom Original am 8. November 2011; abgerufen am 28. Februar 2022 (englisch).
  7. a b c BGBl. II Nr. 423/2009: Wunschlaternen-Verordnung
  8. Himmelslaternen in Deutschland: Sind sie verboten und wie gefährlich sind sie? In: rnd.de, 2. Januar 2020.
  9. Haftung für "fliegende Brandstifter" auch ohne Kausalität. In: lto.de, 4. November 2015.
  10. Himmelslaternen stürzten ab., Siegener Zeitung, 13. Mai 2016.
  11. a b Drei Frauen sollen Großbrand in Affenhaus verursacht haben In: Spiegel online, 2. Januar 2020.
  12. Niedergebranntes Affenhaus: Verbotene Himmelslaternen sollen Inferno im Krefelder Zoo ausgelöst haben. In: merkur.de. 1. Januar 2020, abgerufen am 1. Januar 2020.
  13. Angeklagte akzeptieren Strafen für Affenhaus-Brand, Die Zeit, 14. Dezember 2020
  14. a b Gefahren durch Himmelslaternen. (PDF; 68 kB) Innenministerium: Flug nur mit Erlaubnis. (Nicht mehr online verfügbar.) In: polizei-bw.de. Pressemitteilung des Innenministeriums Baden-Württemberg, 20. August 2008, archiviert vom Original am 19. November 2008; abgerufen am 28. Februar 2022.
  15. Nur heiße Luft. In: tagesspiegel.de, 9. September 2007.
  16. Papierlaternen verunreinigen Futter In: schweizerbauer.ch, 15. Januar 2018, abgerufen am 16. Januar 2018. (Schweizer Hochdeutsch)
  17. Sammlung des bereinigten niedersächsischen Rechts, Sonderband II
  18. Ein Junge ist der Grund, warum Himmelslaternen seit 2009 verboten sind. Wohl auch verantwortlich für den Brand im Krefelder Zoo. In: rtl.de. RTL News, 2. Januar 2020, abgerufen am 1. März 2022.
  19. a b SM: Himmelslaternen. Beliebt, gefährlich, verboten. In: antennethueringen.de. Antenne Thüringen, 2. Januar 2020, abgerufen am 28. Februar 2022.
  20. Stuttgarter Nachrichten: Behörden-Posse um Himmelslaternen, 30. Juli 2010
  21. Stuttgarter Nachrichten, 11. Januar 2012
  22. Verordnung über die Verhütung von Bränden (Bayern) (VVB). (Nicht mehr online verfügbar.) In: gesetze-bayern.de. Bayerische Staatsregierung, archiviert vom Original am 24. Dezember 2013; abgerufen am 28. Februar 2022.
  23. a b c Pierre von BedeutungOnline: Himmelslaternen sind in Deutschland verboten: Warum + Übersicht der Bundesländer. In: bedeutungonline.de. Bedeutung Online, 1. Januar 2020, abgerufen am 28. Februar 2022: „Machen wir es kurz: Himmelslaternen aufsteigen zu lassen, ist in Deutschland verboten.“
  24. Agata Chroboczek: Unbekannte Flugobjekte aus Reispapier. In: Berliner Zeitung. 14. August 2008, abgerufen am 22. Juni 2015.
  25. Landesrecht Sachsen-Anhalt. (PDF-Datei; 1,1 MB) Öffentliche Sicherheit und Ordnung. (Nicht mehr online verfügbar.) In: sachsen-anhalt.de. Ministerium der Justiz Sachsen-Anhalt, 26. Oktober 2009, S. 189, archiviert vom Original am 23. November 2009; abgerufen am 1. März 2022 (Gesetzesverordnung (GVB1.LSA Nr.19/2009) zu finden unter Abschnitt: 205 Öffentliche Sicherheit und Ordnung; Gliederungsnummer: 205.34; Datum: 30.03.2009; Titel, Änderungsvorschrift Neubekanntmachung: Gefahrenabwehrverordnung zur Verhütung von Bränden durch Benutzung von Ballonen; Fundstelle: S. 189).
  26. Wunderschön aber gefährlich Himmelslaternen – in vielen Bundesländern verboten. In: advocard.de. Advocard Rechtsschutzversicherung, 9. März 2018, abgerufen am 28. Februar 2022.
  27. Presseerklärung des niedersächsischen Innenministeriums., 30. April 2009.
  28. Ordnungsbehördliche Verordnung zur Verhütung von Gefahren durch unbemannte Fluglaternen (Fluglaternenverordnung), (PDF; 863 kB), vom 13. Juli 2009.
  29. Gefahrenabwehrverordnung gegen das Aufsteigenlassen von ballonartigen Leuchtkörpern, vom 16. Juli 2009
  30. Himmelslaternen künftig in MV verboten Pressemeldung des Innenministeriums Mecklenburg-Vorpommern
  31. Landesrecht – Dienstleistungsportal M-V. Abgerufen am 1. Januar 2020.
  32. Presseerklärung des schleswig-holsteinischen Innenministeriums. (Memento vom 10. August 2009 im Internet Archive) In: schleswig-holstein.de, 6. August 2009.
  33. Gefahrenabwehrverordnung-Himmelslaternen. Rheinland-Pfalz. In: landesrecht.rlp.de. Ministerium des Innern und für Sport des Landes Rheinland-Pfalz, 31. August 2009, abgerufen am 1. März 2022: „FlugLatV RP; Ausfertigungsdatum: 31.08.2009; Gültig ab: 12.09.2009; Dokumenttyp: Verordnung; Quelle: Rheinland-Pfalz; Fundstelle: GVBl. 2009, 308; Gliederungs-Nr: 2012-1-6“
  34. Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Rheinland-Pfalz – 2009, Nr. 15. (PDF-Datei; 124 kB) Ausgegeben zu Mainz den 11. September 2009. In: landtag.nrw.de. Landtag Nordrhein-Westfalen, 11. September 2009, S. 308, abgerufen am 1. März 2022 (Gefahrenabwehrverordnung-Himmelslaternen Rheinland-Pfalz vom 31. August 2009).
  35. Pressestelle des Senats: Verbot von Himmelslaternen tritt in Kraft., 14. Oktober 2009
  36. Startverbot von Fluglaternen tritt am 1. Februar in Kraft. (Nicht mehr online verfügbar.) In: hamburg.de. Innenbehörde Hamburg, 5. Januar 2010, archiviert vom Original am 4. März 2016; abgerufen am 28. Februar 2022.
  37. Ab morgen sind Himmelslaternen in Brandenburg verboten. (Memento vom 7. Februar 2010 im Internet Archive), In: maerkischeallgemeine.de, 3. Februar 2009
  38. Lars Wienand: Händler verkaufen Tausende Himmelslaternen ohne Verbotshinweis. Brand im Zoo Krefeld. In: t-online.de. t-online, 14. Januar 2020, abgerufen am 28. Februar 2022.
  39. NVWA: Nederlandse wensballonnen zijn veilig, maar buitenlandse wensballonnen meestal niet. Nieuwsbericht. (Nicht mehr online verfügbar.) In: nvwa.nl. NVWA, 13. Mai 2016, archiviert vom Original am 28. September 2020; abgerufen am 2. Januar 2020 (niederländisch).
  40. mkellenberger: Flammea – Fliegende Wünsche. (Nicht mehr online verfügbar.) In: mkellenberger.ch. 6. September 2007, archiviert vom Original am 6. September 2011; abgerufen am 28. Februar 2022 (Schweizer Hochdeutsch, Einsatzgebiet).
  41. Hinweise zu Himmelslaternen. (Memento vom 14. Juli 2014 im Internet Archive) In: skycandle.ch, Melchior Limacher, Zürich, 2014, abgerufen am 11. Juli 2014. (Schweizer Hochdeutsch)
  42. Sicherheitshinweise. (Memento vom 26. Mai 2009 im Internet Archive) In: himmelslaternen.ch, abgerufen am 11. Juli 2014. (Schweizer Hochdeutsch)
  43. RSPCA Cymru closer to 'outright ban' on sky lanterns. In: bbc.com, 19. März 2017, abgerufen am 19. März 2017. (englisch)
  44. UFOs aus Reispapier. Bei unseren deutschen Nachbarn haben sich 2007 die Sichtungsmeldungen gehäuft: Ein Ufologe weiß auch, warum. In: derstandard.at. Der Standard, 31. Dezember 2007, abgerufen am 1. März 2022.
  45. Michaela Strassmair: Ufos: Das hat es mit den unbekannten Flugobjekten auf sich. In: web.de. United Internet, 3. Juli 2017, abgerufen am 1. März 2022: „[...] vom Menschen gemachte Wetterballons, die mit Aluminium beschichtet sind und stark reflektieren, werden oft als Ufos gemeldet. Oder Himmelslaternen, die kleinen Papierballons mit Kerzen, die im Nebel beispielsweise wie mysteriöse Leuchtkugeln erscheinen. [...]“
  46. Annika Witzel: Das wissen wir über UFOs. Unbekannte Flugobjekte. In: quarks.de. WDR, 6. Dezember 2019, abgerufen am 1. März 2022: „Nur vier bis fünf Prozent der Fälle werden nicht aufgelöst [...] Nach Hans-Werner Peiniger, dem Vorsitzenden der GEP, stellen sich die unbekannten fliegenden Objekte beispielsweise häufig als LED-Heliumballons heraus. Besonders vor zehn Jahren, 2007/2008 habe es auch sehr oft Meldungen von Himmelslaternen gegeben, die dann jedoch verboten wurden und nun nicht mehr so häufig zu sehen sind. Weitere Auflösungen sind: besonders leuchtende Sterne, Sternschnuppen, auch immer häufiger beleuchtete Drohnen (Quadrocopter), die in den Himmel aufsteigen. [...]“