Unter der Konstanzprüfung versteht man eine Überprüfung von Bezugswerten im Rahmen der Qualitätssicherung in der Röntgendiagnostik, der nuklearmedizinischen Diagnostik und der Strahlentherapie. Es ist in jeweiligen nationalen Bestimmungen[1][2] festgelegt, welche Parameter zu prüfen sind, welche Grenzwerte einzuhalten sind, welche Prüfverfahren anzuwenden und welche Prüfkörper zu benutzen sind. Die Bezugswerte der Konstanzprüfung werden bei der (Teil-)Abnahmeprüfung mit Messmitteln des Betreibers festgelegt.
Ärztliche Stelle – Zahnärztliche Stelle
Die Ärztliche Stelle ist eine in der Regel bei den jeweiligen deutschen Ärztekammern angesiedelte Einrichtung zur Qualitätssicherung bei der medizinischen Strahlenanwendung. Von den Zahnärztekammern werden – teilweise gemeinsam mit den Kassenzahnärztlichen Vereinigungen – entsprechende Zahnärztliche Stellen (auch Röntgenstellen genannt) unterhalten.
Konstanzprüfung in der Radiologie
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Bereich
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Qualitätssicherung in der Röntgendiagnostik
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Titel
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Sicherung der Bildqualität in röntgendiagnostischen Betrieben
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Kurzbeschreibung:
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Konstanzprüfung
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Letzte Ausgabe
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diverse
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Streifenaufnahme für die Konstanzprüfung (Zahnfilm: zahnärztliche Röntgenaufnahme)
Die Konstanzprüfung ist für Deutschland in der mehrteiligen DIN 6868 für verschiedene Anwendungsbereiche definiert. Folgende Normteile sind verfügbar (Stand Februar 2017):
- Teil 001: Allgemeines
- Teil 002: Konstanzprüfung der Filmverarbeitung
- Teil 003: Konstanzprüfung bei Direktradiographie
- Teil 004: Konstanzprüfung an medizinischen Röntgeneinrichtungen zur Durchleuchtung
- Teil 005: Konstanzprüfung nach RöV an zahnärztlichen Röntgeneinrichtungen
- Teil 007: Konstanzprüfung an Röntgen-Einrichtungen für Mammographie
- Teil 011: Konstanzprüfung des Aufzeichnungssystems und der Kamera in der Röntgenkinematographie (eingestellt)
- Teil 012: Konstanzprüfung an Bilddokumentationssystemen (Vornorm)
- Teil 013: Konstanzprüfung nach RöV bei Projektionsradiographie mit digitalen Bildempfänger-Systemen
- Teil 014: Konstanzprüfung nach RöV an Röntgeneinrichtungen für digitale Mammographie
- Teil 015: Konstanzprüfung nach RöV an zahnmedizinischen Röntgeneinrichtungen zur digitalen Volumentomographie
- Teil 016: Dokumentation der klinischen Bildverarbeitungsparameter bei digitalen Röntgensystemen (Entwurf)
- Teil 055: Abnahmeprüfung an medizinischen Röntgen-Einrichtungen; Funktionsprüfung der Filmverarbeitung (Vornorm)
- Teil 056: Abnahmeprüfung an Bilddokumentationssystemen
- Teil 057: Abnahmeprüfung an Bildwiedergabegeräten (Vornorm)(eingestellt)
- Teil 058: Abnahmeprüfung an medizinischen Röntgeneinrichtungen der Projektionsradiographie mit digitalen Bildempfängersystemen (Vornorm)(eingestellt)
- Teil 100: Bestimmung physikalischer Kenngrößen zur Bewertung der Bildqualität an Röntgeneinrichtungen für digitale Mammographie (Entwurf)
- Teil 150: Abnahmeprüfung nach RöV an medizinischen Röntgeneinrichtungen für Aufnahme und Durchleuchtung
- Teil 151: Abnahmeprüfung nach RöV an zahnärztlichen Röntgeneinrichtungen; Regeln für die Prüfung der Bildqualität nach Errichtung, Instandsetzung und Änderung
- Teil 152: Abnahmeprüfung nach RöV an Röntgeneinrichtungen für Film-Folien-Mammographie
- Teil 157: Abnahme- und Konstanzprüfung nach RöV an Bildwiedergabesystemen in ihrer Umgebung
- Teil 159: Abnahme- und Konstanzprüfung in der Teleradiologie nach RöV
- Teil 160: Qualitätsanforderungen für Befundaufnahmen auf nichttransparenten Medien in der zahnärztlichen Röntgendiagnostik
- Teil 161: Abnahmeprüfung nach RöV an zahnmedizinischen Röntgeneinrichtungen zur digitalen Volumentomographie
- Teil 162: Abnahmeprüfung nach RöV an Röntgeneinrichtungen für digitale Mammographie
- Teil 163: Abnahme- und Konstanzprüfung nach RöV an Röntgeneinrichtungen für digitale mammographische Stereotaxie (Entwurf)
Weitere Vorschriften zur Durchführung von Konstanzprüfungen in der Radiologie finden sich in der Qualitätssicherungs-Richtlinie (QS-RL).[3]
Für die Konstanzprüfungen haben die Ärztlichen Stellen einen Leitfaden herausgegeben (Wegweiser Radiologie Stand 2012)[4]
Konstanzprüfung in der Nuklearmedizin
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Bereich
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Qualitätssicherung in der Nuklearmedizin
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Titel
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Konstanzprüfung nuklearmedizinischer Messsysteme
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Kurzbeschreibung:
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Konstanzprüfung
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Letzte Ausgabe
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diverse
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Die Konstanzprüfung ist für Deutschland in der mehrteiligen DIN 6855 für verschiedene Anwendungsbereiche definiert. Folgende Normteile sind verfügbar (Stand Februar 2017):
Konstanzprüfung multimodaler Geräte
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Bereich
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Qualitätsprüfung multimodaler Bildgebung
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Titel
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Konstanzprüfung multimodaler Messsysteme
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Kurzbeschreibung:
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Konstanzprüfung
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Letzte Ausgabe
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2014
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Die Norm DIN 6858 erfasst Geräte, die Bildgebungsverfahren verschiedener Disziplinen kombinieren. Folgende Teile sind verfügbar (Stand Februar 2017):
- Teil 01: Konstanzprüfung PET/CT
- Teil 02: Konstanzprüfung SPECT/CT (Entwurf)
Konstanzprüfung in der Strahlentherapie
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Bereich
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Qualitätssicherung in der Strahlentherapie
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Titel
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Medizinische Gammabestrahlungsanlagen
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Kurzbeschreibung:
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Konstanzprüfung
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Letzte Ausgabe
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März 1992
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Bereich
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Qualitätssicherung in der Strahlentherapie
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Titel
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Medizinische Elektronenbeschleuniger-Anlagen
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Kurzbeschreibung:
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Konstanzprüfung
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Letzte Ausgabe
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2008-09, 2012-09
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Bereich
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Qualitätssicherung in der Strahlentherapie
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Titel
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Medizinische ferngesteuerte, automatisch betriebene Afterloading-Anlage
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Kurzbeschreibung:
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Konstanzprüfung
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Letzte Ausgabe
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September 2012
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Bereich
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Qualitätssicherung in der Strahlentherapie
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Titel
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Bestrahlungsplanungssysteme
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Kurzbeschreibung:
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Konstanzprüfung
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Letzte Ausgabe
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August 1993
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Bereich
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Qualitätssicherung in der Strahlentherapie
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Titel
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Teil 2: Perkutane stereotaktische Bestrahlung, Teil 4: Fluenzmodulierte Strahlentherapie
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Kurzbeschreibung:
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Konstanzprüfung
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Letzte Ausgabe
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2008-11, 2011-10
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Die Konstanzprüfung ist für Deutschland je nach Anwendungsgebiet in verschiedenen Normen beschrieben. Folgende Normen und Normteile sind verfügbar (Stand Februar 2014):
- DIN 6846-5: Konstanzprüfungen apparativer Qualitätsmerkmale
- DIN 6847-5: Konstanzprüfungen von Kennmerkmalen
- DIN 6847-6: Elektronische Bildempfänger (EPID) – Konstanzprüfung
- DIN 6853-5: Konstanzprüfung von Kennmerkmalen
- DIN 6873-5: Konstanzprüfungen von Qualitätsmerkmalen
- DIN 6873-5: Konstanzprüfungen von Qualitätsmerkmalen (Norm-Entwurf 2013)
- DIN 6875-2: Perkutane stereotaktische Bestrahlung – Konstanzprüfungen
- DIN 6875-4: Fluenzmodulierte Strahlentherapie – Konstanzprüfungen
Weitere Vorschriften zur Durchführung von Konstanzprüfungen in der Nuklearmedizin und Strahlentherapie finden sich in der Richtlinie „Strahlenschutz in der Medizin“.[5]
Einzelnachweise