Kontrollwechselschaltung
Die Wechselschaltung dient in der Elektroinstallation dazu, „Verbraucher“ – meist eine oder mehrere Leuchten – von zwei Stellen aus ein- und auszuschalten. Bei einer Kontrollwechselschaltung sind die Schalter zusätzlich mit einer kleinen Kontrollleuchte wie einer Glimmlampe oder Leuchtdiode versehen, sodass man an den Schaltern optisch erkennen kann, ob der Verbraucher aktuell ein- oder ausgeschaltet ist. (Das ist speziell dann sinnvoll, wenn man von den Schaltern aus gesehen keinen Sichtkontakt zum Verbraucher hat.)
Aufbau und Funktion
Eine Kontrollwechselschaltung ist genauso verdrahtet wie eine Sparwechselschaltung. Die Sparwechselschaltung unterscheidet sich von einer normalen Wechselschaltung dadurch, dass man eine Ader weniger braucht, wenn man neben dem Schalter eine Steckdose montieren will. Zur Verdrahtung einer Sparwechselschaltung mit Steckdose benötigt man eine fünfadrige Leitung (die ist gängige Handelsware). Für eine übliche Kontrollwechselschaltung mit Steckdosen benötigt man auf einer Seite sechs Adern.
Dafür aber kann man eine Sparwechselschaltung nicht zur Kreuzschaltung erweitern.
Für eine Kontrollwechselschaltung benötigt man entweder zwei Kontrollwechselschalter oder zwei Wechselschalter, die sich mit Kontrollleuchten nachrüsten lassen (je nach Hersteller).
Wird der Verbraucher eingeschaltet – egal, über welchen der beiden Schalter –, so leuchten beide Kontrollleuchten. Dies wird durch Parallelschaltung von Verbraucher und Kontrollleuchten erreicht.
Schalterstellung | Verbraucher und Kontrollleuchten | |
---|---|---|
linker Wechsler | rechter Wechsler | |
links | links | aus |
links | rechts | ein |
rechts | links | ein |
rechts | rechts | aus |
Kontrollschalter gibt es auch zweipolig für eine Ausschaltung sowie mit N-Klemme als Serien-Kontrollschalter.
Literatur
- Alfred Hösl, Roland Ayx, Hans Werner Busch: Die vorschriftsmäßige Elektroinstallation, Wohnungsbau-Gewerbe-Industrie. 18. Auflage, Hüthig Verlag, Heidelberg, 2003, ISBN 3-7785-2909-9.