Stumpfgleis

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Ende eines Stumpfgleises im Münchener Hauptbahnhof mit dem Schutzsignal Sh 2 (Schutzhalt.)
Stumpfgleis mit Prellbock und Signal Sh 0 (Halt! Fahrverbot.)

Ein Stumpfgleis, auch Stutzgleis, Sackgleis[1], Kopfgleis, Blindgleis, totes Gleis,[2] Gleisstutzen, in der Schweiz Kopfgleis oder, wenn es sich um ein Nebengleis handelt, Stumpengleis genannt, ist ein Gleis, das nur an einem Ende einen Weichenanschluss und am anderen Ende einen definierten, nicht zu überfahrenden Punkt hat. Letzterer ist oftmals das Schienenende, das in der Regel durch einen Gleisabschluss (Prellbock oder ähnliche Konstruktionen) abgeschlossen ist.[3] Allerdings kann sich das Schienenende auch erst einige Kilometer hinter dem Gleisende befinden. An der Weiche endet das Gleis definitionsgemäß am Herzstück der Weiche. In einem Kopfbahnhof sind alle Gleise Stumpfgleise. Auch Spitzkehren benötigen ein Stumpfgleis.

Gleise, die an einem Ende einen Weichenanschluss besitzen, am anderen Ende aber auf eine Drehscheibe, Schiebebühne oder Ladebrücke eines Fährbetriebes führen, werden nicht als Stumpfgleis bezeichnet.[3]

Im Netz der Deutschen Bahn ist die zulässige Höchstgeschwindigkeit für Zugfahrten in Stumpfgleise grundsätzlich auf höchstens 40 km/h beschränkt.[4] Im Bereich der ehemaligen Deutschen Bundesbahn dürfen Einfahrten in Stumpfgleise dabei nur mit 30 km/h projektiert werden.[5] In besonders kurze Stumpfgleise darf nur mit einer im Betriebsstellenbuch festgelegten Geschwindigkeit eingefahren werden.[6] Möglichkeiten zur Geschwindigkeitserhöhung, wie beispielsweise eine stetige Überwachung der Einfahrgeschwindigkeit, wurden aus Kostengründen noch nicht realisiert (Stand: 1987).[7]

Stumpfendstelle der Pöstlingbergbahn auf dem Linzer Hauptplatz

Auch bei Stadtbahnen und Straßenbahnen existieren Stumpfgleise. Meist sind sie in Form sogenannter Stumpfendstellen anzutreffen, sofern der jeweilige Verkehrsbetrieb Zweirichtungsfahrzeuge einsetzt oder es sich um Stumpfgleise an einem Wendedreieck handelt. Eine weitere Variante sind Stumpfgleise zum Fahrtrichtungswechsel an Zwischenendstellen – teilweise auch als Wendeanlage zwischen den beiden Richtungsgleisen angeordnet – oder in Form von Abstellgleisen für Einsatzwagen, Theaterwagen, Arbeitswagen oder Reservewagen. Häufig anzutreffen sind Stumpfgleise außerdem innerhalb von Wendeschleifen, diese dienen beispielsweise der vorübergehenden Abstellung schadhafter Wagen. Teilweise existieren im Straßenbahnbereich auch Stumpfendstellen ohne jeden Gleisabschluss.

Einzelnachweise

  1. Sackgleis. In: Victor von Röll (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Auflage. Band 8: Personentunnel–Schynige Platte-Bahn. Urban & Schwarzenberg, Berlin/Wien 1917, S. 287.
  2. F. A. Brockhaus, 14. Auflage, 1894–1896
  3. a b Stumpfgleis. In: Victor von Röll (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Auflage. Band 9: Seehafentarife–Übergangsbogen. Urban & Schwarzenberg, Berlin/Wien 1921, S. 251.
  4. Deutsche Bahn AG: Richtlinie 819 „LST-Anlagen planen“, Modul 819.0204 gültig ab 17. November 2008, Abschnitt 5, Absatz 5.
  5. Deutsche Bahn AG: Richtlinie 819 „LST-Anlagen planen“, Modul 819.0204 gültig ab 17. November 2008, Abschnitt 4, Absatz 14.
  6. Deutsche Bahn AG: Richtlinie 408 „Fahrdienstvorschrift“, Modul 408.0451.
  7. Edmund Mühlhans, Georg Speck: Probleme der Kopfbahnhöfe und mögliche Lösungen aus heutiger Sicht. In: Internationales Verkehrswesen. Band 39, Nr. 3, 1987, ISSN 0020-9511, S. 190–200.