Krankenversichertennummer

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Die Krankenversichertennummer dient der Identifikation des Versicherten bei einer Krankenversicherung. Die Krankenversichertennummer wird benötigt, damit Leistungserbringer, z. B. Ärzte oder Zahnärzte ihre Leistungen mittels der Krankenversicherungskarte, über die Kassenärztlichen Vereinigungen, mit der zuständigen Krankenkasse abrechnen können.

Deutschland seit 2012

Seit der Einführung der elektronischen Gesundheitskarte im Jahr 2012 werden die ersten zehn Stellen der Krankenversichertennummer ebenso wie die Rentenversicherungsnummer einmalig vergeben und bleiben lebenslang gleich.

Rechtsgrundlage zur Einführung der einheitlichen Krankenversichertennummer ist § 290 SGB V. Dort ist auch geregelt, welche Stelle die Krankenversichertennummern vergibt.

Die Krankenversichertennummer hat 20 oder 30 Stellen. Sie besteht aus einem 10-stelligen unveränderlichen Teil, der lesbar auf die Elektronische Gesundheitskarte aufgedruckt ist, sowie einem veränderlichen, der die Kassenzugehörigkeit in Form des Institutionskennzeichens der Krankenkasse (9 Stellen) und ggf. Daten zum Hauptversicherten (10 Stellen), sowie eine Prüfziffer (1 Stelle) enthält.

Die erste Stelle der Krankenversichertennummer ist ein zufällig vergebener Großbuchstabe (kein Umlaut!), es folgen acht zufällige Zahlen, die zehnte Stelle ist eine Prüfziffer, die mit dem im Folgenden beschriebenen Modulo-10-Verfahren, einem modifizierten Luhn-Algorithmus, mit den Gewichten 1-2-1-2-1-2-1-2-1-2 berechnet wird: Der Buchstabe wird durch eine zweistellige Zahl entsprechend seiner Stelle im Alphabet ersetzt (A = 01, B = 02, …, Z = 26), die, zusammen mit den acht Zufallszahlen, resultierenden zehn Ziffern werden nun von links nach rechts abwechselnd mit 1 und 2 multipliziert, darauf erfolgt eine Quersummenbildung der einzelnen Produkte mit anschließender Summenbildung über die zehn Quersummen. Die Prüfziffer ist die letzte Stelle dieser Summe (29 ergibt 9, 53 ergibt 3 usw.), die in der EDV mithilfe der Modulo-Funktion und dem Teiler 10 berechnet wird – daher der Name des Verfahrens.[1][2]

private static bool CheckEGK(string testling) {
    var m = Regex.Match(testling, "^([A-Z]{1})([0-9]{8})([0-9]{1})$");
    if (m.Success) {   
        string cardNo = $"{m.Groups[0].Value[0] - '@':00}{m.Groups[2].Value}";
        int sum = 0;
        for (int i = 0; i < 10; i++) {
            int d = cardNo[i] - '0';
            if (i % 2 == 1) d *= 2;
            if (d > 9) d -= 9;
            sum += d;
        }
        return sum % 10 == m.Groups[3].Value[0] - '0';
    }
    return false;
}
const CheckEGK = testling => {
    let m = testling.match(/^([A-Z]{1})([\d]{8})([\d]{1})$/);
    if (m) {   
        let cardNo = ('0' + (m[1].charCodeAt(0)-64)).slice(-2) + m[2];
        let sum = 0;
        for (let i = 0; i < 10; i++) {
            let d = cardNo[i];
            if (i % 2 == 1) d *= 2;
            if (d > 9) d -= 9;
            sum += parseInt(d);
        }
        return sum % 10 == m[3];
    }
    return false;
}

Rentenversicherungsnummer und Krankenversichertennummer

Die Rentenversicherungsnummer darf aus Datenschutzgründen wegen der enthaltenen personenbezogenen Daten nicht zugleich als Krankenversichertennummer verwendet werden. Die gesetzlichen Krankenkassen haben die „Vertrauensstelle Krankenversichertennummer“ (VST)[3] bei der ITSG eingerichtet. Sie erstellt auf Basis der Rentenversicherungsnummer für jeden Bürger eine Krankenversichertennummer. Bürger, die bisher keine Rentenversicherungsnummer haben, erhalten zu diesem Zweck eine.

Die Krankenkassen senden die Rentenversichertennummer (RVNR) und ein Aktenzeichen zur VST. Aus der RVNR wird mit einer Hashfunktion RIPEMD-160 eine Krankenversicherten-Hilfsnummer (KVNR-Hilfsnummer) berechnet. Die Nutzung des Verfahrens darf nur innerhalb einer Vertrauensstelle erfolgen, um zu verhindern, dass Dritte aus einer bekannten RVNR die KVNR ermitteln können. Daher wird die Prüfziffer zusätzlich mit einem geheimen Schlüssel verschlüsselt. Die Erstellung der KVNR-Hilfsnummer erfolgt in einer gesicherten Umgebung. Die Nutzung einer 20-stelligen Nummer ist aus Sicht der Bedarfsträger jedoch nicht praktikabel, da in einigen Verfahren die Krankenversichertennummer manuell auf eine Vorlage übertragen werden muss und dabei leicht Fehler unterlaufen können. Deshalb soll jeder 20-stelligen KVNR-Hilfsnummer nach dem Zufallsprinzip eine zehnstellige KVNR zugeordnet werden. In der Datenbank der VST werden nur die KVNR, die KVNR-Hilfsnummer, das Aktenzeichen der Krankenkasse sowie das Institutionskennzeichen der anfordernden Krankenkasse gespeichert.[4]

Deutschland vor 2012

Die Krankenversichertennummer war vor dem Jahr 2012 nicht lebenslang gleichbleibend, sondern wurde von den Krankenkassen nach jeweils eigenen, internen Systematiken vergeben. Bei einem Kassenwechsel oder einer Änderung des Versichertenstatus wurde so ggf. eine neue Krankenversichertennummer vergeben. In der Regel handelte es sich bei den Nummern um 6-12 stellige Nummernfolgen. Bei einigen Krankenkassen wie z. B. der TK war in der Versichertennummer das Geburtsdatum sowie eine laufende Nummer codiert.

Pflegeversicherung

Die im Bereich der Pflegeversicherung existierende Pflegeversichertennummer kann gemäß § 101 SGB XI ganz oder teilweise mit der Krankenversichertennummer übereinstimmen.

Einzelnachweise

  1. Organisatorische und technische Richtlinien zur Nutzung der Versicherungsnummer nach §147 SGB VI bei Einführung einer neuen Krankenversichertennummer nach § 290 SGB V, Version 1.5, Anlage1
  2. Kassenärztliche Bundesvereinigung IT in der Arztpraxis VGEX Datensatzbeschreibung KVDT
  3. Vertrauensstelle Krankenversichertennummer
  4. Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz - 20. Tätigkeitsbericht zum Datenschutz 2003 - 2004, Seite 165 und 166