Kurienkardinal

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Als Kurienkardinal bezeichnet man die obersten Mitarbeiter der Zentralverwaltung der römisch-katholischen Kirche (römische Kurie), die den Rang eines Kardinals bekleiden (insbesondere die Vorsteher der verschiedenen Kongregationen, die Kardinalpräfekten und den Kardinalstaatssekretär, vgl. can. 354 CIC).[1][2]

Einzelnachweise