Kölner Studierendenwerk
Koordinaten: 50° 55′ 26,1″ N, 6° 55′ 46,2″ O
Das Kölner Studierendenwerk (abgekürzt KSTW) ist das Studentenwerk in Köln in der Rechtsform einer Anstalt des öffentlichen Rechts. Mit 660 Mitarbeitern werden 87.000 Studierende (Stand: August 2018) an folgenden Hochschulen betreut:
- Universität zu Köln
- TH Köln
- Deutsche Sporthochschule Köln
- Hochschule für Musik und Tanz Köln
- Kunsthochschule für Medien Köln
- Cologne Business School
- Katholische Hochschule Nordrhein-Westfalen, Abteilung Köln
Es verfügt über 86 Wohnheime mit etwa 4.700 Wohnplätzen.[1] Das Studentendorf Efferen mit 1.100 Plätzen ist dabei der größte Wohnplatz und soll langfristig auf 1.800 Plätze erweitert werden.
Das Kölner Studierendenwerk sitzt zwischen dem Hauptgebäude der Universität zu Köln und dem Uni-Center; die Adresse lautet Universitätsstraße 16. Es ist Mitglied im Deutschen Studentenwerk und steht unter den dort vertretenen Studentenwerken von der Anzahl betreuter Studenten das größte in Nordrhein-Westfalen und nach Berlin und München das drittgrößte in Deutschland.[2]
Im April 2015 wurde vom Verwaltungsrat die Umbenennung von Kölner Studentenwerk in Kölner Studierendenwerk beschlossen.[3] Die Umbenennung erfolgte aufgrund einer verpflichtenden Landesregelung für Geschlechtergerechtigkeit, da der Begriff Studenten nicht geschlechterneutral ist.
Wohnheime: (Auszug)
Studentendorf Efferen, Norwegische Holzhäuser
Siehe auch
Weblinks
Einzelnachweise
- ↑ Info TH Köln
- ↑ DSW Bericht 2015/2016 (Memento des Originals vom 9. März 2017 im Internet Archive) Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.
- ↑ koelner-wissenschaftsrunde.de: Offizielle Umbenennung des Kölner Studentenwerks in Kölner Studierendenwerk (Memento des Originals vom 12. März 2017 im Internet Archive) Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis. , abgerufen am 8. März 2017