Landesarbeitsgericht Berlin

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Gerichtsgebäude

Das Landesarbeitsgericht Berlin war bis zum 31. Dezember 2006 das obere Gericht für die Arbeitsgerichtsbarkeit des Landes Berlin. Es ging durch eine Fusion mit dem Landesarbeitsgericht Brandenburg im Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg für die beiden Länder Berlin und Brandenburg auf. Die erste Frau an der Spitze des Gerichts und gleichzeitig seine letzte Präsidentin war vom 28. Juni 1995 bis 31. Dezember 2006 Karin Aust-Dodenhoff.

Gerichtssitz und -bezirk

Das Landesarbeitsgericht hatte seit Oktober 1994 seinen Sitz am Magdeburger Platz 1 Ecke Genthiner Straße.[1]

Der Gerichtsbezirk umfasste das Gebiet des Bundeslandes Berlin.

Geschichte

Gemäß Kontrollratsgesetz 21 sollten in Deutschland Arbeitsgerichte aufgebaut werden. Mit Verordnung vom 13. April 1946 wurde das Landesarbeitsgericht Berlin eingerichtet.

2004 waren am Landesarbeitsgericht Berlin 19 Richter und 30 sonstige Mitarbeiter beschäftigt.[2]

Die Länder Berlin und Brandenburg schlossen am 26. April 2004 den Staatsvertrag über die Errichtung gemeinsamer Fachobergerichte der Länder Berlin und Brandenburg. Zum 1. Januar 2007 wurde mit dem LAG Berlin-Brandenburg das dritte dieser gemeinsamen Gerichte errichtet, das die Landesarbeitsgerichte Berlin und Brandenburg ersetzt.[2]

Über- und nachgeordnete Gerichte

Wie jedem Landesarbeitsgericht war dem Landesarbeitsgericht Berlin nur das Bundesarbeitsgericht übergeordnet. Nachgeordnet war das Arbeitsgericht Berlin.

Leitung

  • 1. März 1949 bis 1973: Adolf Oppel (* 13. Mai 1908)
  • Ab 5. Juli 1973: Claus Tischmeyer (* 27. April 1931)
  • Ab 28. Juni 1995 bis 31. Dezember 2006: Karin Aust-Dodenhoff

Siehe auch

Einzelnachweise

  1. CMS Hasche Sigle: Deutschlands Arbeitsgerichte (7) - Berlin. In: CMS Blog. Abgerufen am 2. Januar 2021.
  2. a b ABGEORDNETENHAUS BESCHLIESST DIE ERRICHTUNG VON GEMEINSAMEN FACHOBERGERICHTEN: EIN MEILENSTEIN FÜR DIE REGION BERLIN/BRANDENBURG. 4. Dezember 2013, abgerufen am 2. Januar 2021.