Landesgericht Eisenstadt
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Staatliche Ebene | Bund | ||
Stellung | ordentliches Gericht | ||
Bestehen | seit 1959[1] | ||
Hauptsitz | Eisenstadt, Wiener Straße 9 | ||
Präsident | Karl Mitterhöfer | ||
Website | www.justiz.gv.at |
Das Landesgericht Eisenstadt (kurz: LG Eisenstadt) ist eines von 20 Landesgerichten in Österreich. Es befindet sich im Gebäude Wiener Straße 9, in dem auch das Bezirksgericht Eisenstadt und die Staatsanwaltschaft Eisenstadt untergebracht sind.[2] Als Landesgericht obliegt ihm in zweiter Instanz die Behandlung der Rechtsmittel gegen Entscheidungen der Bezirksgerichte. Grundsätzlich ist es für Zivilsachen bei einem 15.000 € übersteigenden Streitwert in erster Instanz zuständig. Bestimmte Rechtssachen fallen jedoch unabhängig vom Streitwert in die Zuständigkeit der Bezirksgerichte. Für Strafsachen ist es in erster Instanz zuständig, wenn die Strafandrohung über einem Jahr liegt. Bestimmte Strafsachen fallen auch bei geringerer Strafdrohung in seine Zuständigkeit.[3]
Rechtsmittelinstanz für Entscheidungen des Landesgerichtes Eisenstadt ist das Oberlandesgericht Wien.
Einzelnachweise
- ↑ BGBl. Nr. 269/1958
- ↑ Landesgericht Eisenstadt. Gebäudewegweiser. Bundesministerium für Justiz, abgerufen am 6. November 2017 (österreichisches Deutsch).
- ↑ Landesgericht Eisenstadt. Zuständigkeit. Bundesministerium für Justiz, abgerufen am 6. November 2011 (österreichisches Deutsch).
Koordinaten: 47° 50′ 39,1″ N, 16° 30′ 30,6″ O