Landgericht (Begriffsklärung)
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Landgericht bezeichnet:
- Landgericht, in Deutschland ein Gericht zwischen Amts- und Oberlandesgericht
- Fürstliches Landgericht, in Liechtenstein
- im Schweizer Kanton Uri die beiden Gerichte erster Instanz, siehe Bezirksgericht (Schweiz)
historisch:
- im Mittelalter und im Heiligen Römischen Reich siehe Landgericht (Mittelalter)
- im Großherzogtum Hessen 1820–1879 Gerichte der ersten Instanz, siehe Landgericht (Großherzogtum Hessen)
- im Kurfürstentum Hessen 1822–1850 Gerichte der ersten Instanz, siehe Landgericht (Kurhessen)
- in Bayern, siehe Landgericht (bayerische Verwaltungseinheit)
- in Österreich und Salzburg eine Verwaltungseinheit und die dazugehörige Gerichtsbarkeit (Vorläufer des heutigen Gerichtsbezirks), siehe Landgericht (Österreich)
- im Königreich Preußen 1820 bis 1879 die Gerichte der ersten Instanz im größten Teil der Rheinprovinz.
- im Fürstentum Schwarzburg-Sondershausen Gerichte der zweiten Instanz, siehe Gerichte im Fürstentum Schwarzburg-Sondershausen
Landgericht heißen:
- Landgericht (Schwäbische Alb), eine Teilregion der Schwäbischen Alb
- Landgericht auf dem Stampe, historische Gerichtsstätte im Pfälzerwald
- Landgericht (Roman), ein Roman von Ursula Krechel aus dem Jahr 2012
- Landgericht – Geschichte einer Familie, zweiteiliger Fernsehfilm von Matthias Glasner aus dem Jahr 2017
Siehe auch:
Wiktionary: Landgericht – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen
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