Landgericht Bielitz
Das Landgericht Bielitz war ein deutsches Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit im Bezirk des Oberlandesgerichts Breslau und später Oberlandesgericht Kattowitz mit Sitz in Bielitz.
Geschichte
Das Landgericht Bielitz wurde während der deutschen Besetzung Polens 1939 mit Erlass vom 26. November 1940 als Landgericht im Bezirk des Oberlandesgerichtes Breslau gebildet. Der Sitz des Gerichts war Bielitz. Sein Sprengel umfasste die Kreise Bielitz und Saybusch.[1] Dem Landgericht wurden folgende Amtsgerichte zugeordnet[2]:
Zum 1. April 1941 wurde das Oberlandesgericht Kattowitz eingerichtet und das Landgericht Bielitz diesem zugeordnet. 1945 wurde der Landgerichtsbezirk wieder unter polnische Verwaltung gestellt. Damit endete auch die kurze Geschichte des Landgerichts Bielitz und seiner Amtsgerichte.
Einzelnachweise
- ↑ Heinz Boberach, Rolf Thommes, Hermann Weiß, Werner Röder, Christoph Weisz (Hrsg.): Ämter, Abkürzungen, Aktionen des NS-Staates, 2012, ISBN 9783110951677, S. 163, Digitalisat
- ↑ Erlaß über die Gerichtsgliederung in den eingegliederte Ostgebieten vom 26. November 1940, RGBl. I 1940, S. 1538, Digitalisat