Landgericht Koblenz
Das Landgericht Koblenz ist ein Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit des Landes Rheinland-Pfalz im Bezirk des Oberlandesgerichtes Koblenz. Ein Landgericht Koblenz existiert unter diesem Namen schon seit 1820, nicht erst seit dem Gerichtsverfassungsgesetz von 1879.
Geschichte
Das Landgericht Koblenz existiert unter diesem Namen seit 1820.[1] In der damaligen preußischen Rheinprovinz galt die französische Gerichtsorganisation weiter. Der Appellationsgerichtshof Köln hatte dort die Funktion des Appellationsgerichtes. Die ihm untergeordneten Gerichte trugen nicht die Bezeichnung Kreisgericht, sondern Landgericht.[2] Dem Landgericht Koblenz waren folgende Friedensgerichte als Gerichte erster Instanz untergeordnet:
Im Zuge der Reichsjustizgesetze, die 1879 in Kraft traten, wurde das Landgericht Koblenz in ein Landgericht neuer Ordnung umgewandelt. Im Jahr 1900 wurde der noch geltende französische Code civil vom Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) abgelöst. Mit der Errichtung des Landes Rheinland-Pfalz am 30. August 1946 ist dieses Land Gerichtsträger des Landgerichts Koblenz.
Gerichtssitz
Das Landgericht Koblenz ist im Justizhauptgebäude in der Karmeliterstraße 14 in Koblenz untergebracht. Es teilt sich das Gebäude mit dem Amtsgericht Koblenz.
Organisation
Am Landgericht Koblenz sind etwa 250 Mitarbeiter beschäftigt, 75 davon als Richter und 13 als Rechtspfleger. Die Richter verteilen sich über 14 Zivilkammern, 4 Kammern für Handelssachen, 13 Strafkammern und eine Strafvollstreckungskammer.
Neben den auf Handelsachen spezialisierten Kammern für Handelsachen wurden an dem Landgericht Koblenz folgende Spezialkammern eingerichtet: Baulandsachen, d. h. Enteignungsfälle (1. Zivilkammer), Arzthaftung (10. Zivilkammer), Banksrecht (3. Zivilkammer), Baurecht (4., 8. und 9. Zivilkammer), Verkehrsrecht (5. Zivilkammer) und EDV-Recht (16. Zivilkammer). Mit den Rechtsmitteln gegen Entscheidungen der Amtsgerichte befassen sich 4 Berufungs- (6., 12., 13. und 14. Zivilkammer) und eine Beschwerdekammer (2. Zivilkammer). Für den privatrechtlichen Bereich ist das Landgericht in 14 Serviceeinheiten organisiert, in denen Richtern, Rechtspflegern, Kostenbeamten und Geschäftsstellenmitarbeitern der jeweiligen Kammern konzentriert sind.
Im strafrechtlichen Bereich bestehen Spezialkammern für Wirtschaftskriminalität (4., 8. und 10. Strafkammer), Straßenverkehrsdelikte (1. Strafkammer), Tötungsdelikte (3. Strafkammer als Schwurgerichtskammer), Telekommunikationsüberwachungsmaßnahmen (11. Strafkammer) und für Staatsschutzsachen (12. Strafkammer). Für das Jugendstrafrecht besteht mit der 2. Strafkammer eine Jugendkammer.
Präsident des Landgerichts ist Stephan Rüll, Vizepräsident Edgar Becht.
Das Landgericht im Instanzenzug
Dem Landgericht übergeordnet ist das Oberlandesgericht Koblenz, diesem nur noch der Bundesgerichtshof. Untergeordnet sind dem Landgericht Koblenz die Amtsgerichte Altenkirchen, Andernach, Bad Neuenahr-Ahrweiler, Betzdorf, Cochem, Diez, Koblenz, Lahnstein, Linz am Rhein, Mayen, Montabaur, Neuwied, St. Goar, Sinzig und Westerburg.
Präsidenten
- Joseph Wurzer (1820–1843)
- Benedikt von Olfers (1843–1874)
- Carl von Breuning (1874–1882)
...
- Peter Puth (1988–2002)
- Hans-Josef Graefen (2002–2012)
- Marliese Dicke (2012–2017)
- Stephan Rüll (seit 2017)
Siehe auch
Weblinks
Einzelnachweise
- ↑ Rhein-Zeitung Koblenz & Region: Koblenzer Landgericht wurde vor 200 Jahren gegründet: Die Wurzeln liegen im Königreich Preußen (Memento vom 1. August 2020 im Internet Archive)
- ↑ H. A. Fecht: Die Gerichts-Verfassungen der deutschen Staaten. 1868, S. 176, online
Koordinaten: 50° 21′ 32″ N, 7° 36′ 7″ O