Landgericht Nordhalben

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Grenzstein von 1821: bezeichnet mit KB (Königreich Bayern) und LL (Landgericht Lauenstein) auf der Nordostseite, KB (Königreich Bayern) und LT (Landgericht Teuschnitz) auf der Südostseite, dem Wappen des Herzogtums Sachsen-Meiningen und SM (Sachsen-Meiningen) und AS (Amt Sonneberg) auf der Westseite.

Das Landgericht Nordhalben war ein von 1803 bis 1879 bestehendes bayerisches Landgericht älterer Ordnung mit Sitz in Nordhalben im heutigen Landkreis Kronach. Die Landgerichte waren im Königreich Bayern Gerichts- und Verwaltungsbehörden, die 1862 in administrativer Hinsicht von den Bezirksämtern und 1879 in juristischer Hinsicht von den Amtsgerichten abgelöst wurden.

1803 wurde im Verlauf der Verwaltungsneugliederung Bayerns das Landgericht Teuschnitz errichtet. Dieses wurde nach der Gründung des Königreichs Bayern dem Mainkreis zugeschlagen.

1837 wurde der Sitz des Landgerichts von Teuschnitz nach Nordhalben verlegt.

Literatur