Landgericht Thurnau

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Das Landgericht Thurnau war ein von 1852 bis 1879 bestehendes bayerisches Landgericht älterer Ordnung mit Sitz in Thurnau. Es gehörte zum Regierungsbezirk Oberfranken.

Es wurde anstelle der Gerichts- und Polizeibehörde Thurnau eingerichtet, die vorübergehend die Verwaltung des 1848 aufgelösten Herrschaftsgericht Thurnau übernommen hatte. Seit 1862 war das Landgericht nur noch für die Gerichtsbarkeit zuständig, während die Verwaltung vom neu geschaffenen Bezirksamt Kulmbach übernommen wurde. 1879 wurde schließlich das Landgericht in das Amtsgericht Thurnau umgewandelt.

Literatur

Einzelnachweise