Landherr

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie

Landherr steht für:

  • Landherr, ehemals Bremer Senator zur Verwaltung des bremischen Landgebiets links und rechts der Weser, siehe Landherrnamt
  • Landherr, ehemals Hamburger Senator zur Verwaltung des außerhalb der Stadtmauern gelegenen Landgebiets, siehe Landherrenschaft

Landherr ist der Familienname folgender Personen:

Siehe auch:

__DISAMBIG__